Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln

Drei Fragen an Prof. Dr. Andreas Pinkwart


Claudia Mittmeyer

Prof. Dr. Andreas Pinkwart ist Landesvorsitzender der FDP Nordrhein-Westfalen und Innovationsminister des Landes Nordrhein-Westfalen.

?Aus welchen Gründen lehnt es die FDP ab, die Initiative des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann zum Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu unterstützen?

Die FDP hatte sich seinerzeit gegen die von SPD, Grünen und Union zu verantwortende Gesundheitsreform 2004 ausgesprochen und in diesem Zusammenhang auch die Einführung des Versandhandels für Arzneimittel abgelehnt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber, dass sich größere Probleme bei der Arzneimittelsicherheit aus der Neuregelung nicht ergeben haben.

Die FDP befürwortet ausdrücklich eine Regelung, die hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen gerecht wird. Dies ist aus unserer Sicht nur zu erreichen, wenn der Versandhandel zwingend an eine Apotheke gebunden ist – so, wie das Gesetz dies auch ursprünglich vorgesehen hatte.

Gerade chronisch kranke und nicht mehr so bewegliche Patientinnen und Patienten begrüßen die Möglichkeit, ihre vom Arzt verordneten, zum Teil über einen langen Zeitraum hinweg in unveränderter Form benötigten Arzneimittel zugesandt zu bekommen. Ihnen würde man bei einem Verbot des Versandhandels eine bevorzugte Versorgungsoption nehmen.

Wir lehnen eine Bundesrats­initiative nicht grundsätzlich ab. Wir prüfen momentan aber, wie der allgemeine Begriff des „Versandes an den Endverbraucher“ noch konkretisiert werden kann.

?Welche anderen Möglichkeiten sieht die FDP, um Auswüchse des Versandhandels wie den Arzneimittelvertrieb über Drogeriemärkte oder Tankstellen zu verhindern?

Eine Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Abgabestellen, die nicht die Bedingungen erfüllen, die an eine Apotheke gestellt werden, wird von der FDP als problematisch be­wertet. Eine solche Entwicklung kann weder unter Sicherheitsaspekten noch im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen gewollt sein. Zwischen Apotheken auf der einen Seite und Dro­gerien und Supermärkten auf der anderen Seite käme es so zu einer wirtschaftlich nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsverzerrung.

Die FDP teilt deshalb die Bedenken der Apotheker und setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen ein. Dies erfordert eine Regelung, die den völlig freien Handel mit verschreibungspflichtigen Me­dikamenten verhindert, ohne den Versandhandel in Gänze zu verbieten. Klarheit über den Begriff des „Versandes an den Endverbraucher“ muss hier die Rechtsprechung bringen. Aus unserer Sicht sollte der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arz­nei­mitteln eng an eine Apotheke gebunden werden, sodass es nicht zu unerwünsch­ten „Aus­fransun­gen“ beim Versandhandel kommt.

?Wie kann aus Sicht der FDP die Existenz der mittelständischen inhabergeführten Apotheke angesichts der Begehrlichkeiten der großen Handelskonzerne langfristig gesichert werden?

Die Frage der Zulässigkeit des Fremdbesitzverbotes in Deutschland wird in absehbarer Zeit der Europäische Gerichtshof abschließend klären. Die mittelständische Apotheke hat auch zukünftig gute Chancen, sich zu behaupten, wenn sie sich auf ihre ausgewiesenen Stärken besinnt und diese konsequent ausbaut und forciert. Dazu gehören insbesondere die hohe Beratungsqualität, Service und Notdienste auch in der Nacht und am Wochenende sowie das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Apotheker und Patienten.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(06):3-3