Prof. Dr. Reinhard Herzog
In den 80er- und 90er-Jahren zeigten sich die deutschen Lebensversicherungsgesellschaften optimistisch: Mindestens 6,5 %, im Einzelfall auch mehr als 8,5 % Rendite sollten die seinerzeit abgeschlossenen Verträge den Kunden bringen. Nahezu alle Gesellschaften ließen sich dann jedoch vom Börsenboom „anstecken“: Hatten die Unternehmen die ihnen anvertrauten Kundengelder bis dahin konservativ in Rentenwerte und Immobiliendarlehen investiert, so schraubten sie in den Jahren 1999 und 2000 den Aktienanteil auf teilweise bis zu 40 % nach oben. Die Folge waren hohe Verluste in der nachfolgenden Baisse, die die Ablaufrenditen in den Bereich der vertraglich zugesagten Sätze zwischen 3,0 % und 4,5 % drückten.
Die Hausse „verschlafen“
Aber auch die Hausse der Jahre 2003 bis 2007 „verschliefen“ die meisten Gesellschaften und investierten nunmehr nur noch überwiegend in risikoarme, aber auch renditeschwache Rentenwerte. Schon jetzt gehen Experten allerdings davon aus, dass der jüngste Kursrückschlag an den Aktienmärkten wieder einmal als Argument dafür herhalten muss, dass die Renditen der Policen nur mager ausgefallen sind.
Ohnehin zeichnen sich derzeit erhebliche Veränderungen ab, die sich vor allem im Fall einer vorzeitigen Kündigung negativ auswirken können: So sind die Versicherungsgesellschaften seit dem 1. Januar 2008 gesetzlich verpflichtet, die Kunden verstärkt an den „stillen Reserven“ zu beteiligen, die u.a. durch Kursgewinne bei Aktien entstehen. Bisher warben die Gesellschaften insbesondere mit zwei Kennzahlen: dem Garantiezins, der bereits bei Abschluss des Vertrags festgelegt wird und der während der Laufzeit nicht verändert werden kann (aktuell: 2,25 %), und den Überschüssen, die sich u.a. nach dem Erfolg des Unternehmens mit seinen Kapitalanlagen richten. Beides zusammen stellt die Gesamtverzinsung dar, die derzeit im Bereich von durchschnittlich 4,2 % liegt. Die Besonderheit dabei: Einmal gutgeschriebene Überschüsse können nicht mehr verändert werden, der Kunde hat einen Rechtsanspruch darauf.
Profit zum Laufzeitende
Dies will die Assekuranz nicht länger beibehalten: Mit der Allianz Leben hat einer der ersten großen Anbieter bereits angekündigt, künftig den Schlussüberschuss stärker zu dotieren als bisher. Dabei handelt es sich quasi um eine Abschlusszahlung für besonders treue Kunden, die ihren Vertrag bis zum Ende der Laufzeit behalten. Das Problem jedoch: Der Schlussüberschuss, auch als Schlussgewinnanteil bezeichnet, macht schnell einige tausend Euro aus, ist aber nicht festgeschrieben. Er kann also jederzeit verändert oder ganz gestrichen werden.
Verträge regelmäßig überprüfen
Einmal mehr sollten Sie dies zum Anlass nehmen, bestehende Verträge regelmäßig zu kontrollieren. Möglichst zum Jahrestag des Vertragsabschlusses sollten Sie schriftlich bei der Gesellschaft den aktuellen Rückkaufswert und die voraussichtliche Ablaufleistung abfragen. Stellt sich dabei heraus, dass der Vertrag nur unzureichende Erträge abwirft, sollten Sie – zumindest bei Lebensversicherungen als Kapitalanlage – nach möglichen Alternativen suchen. Vorteilhaft sind die regelmäßigen Abfragen aber auch dann, wenn sich im Lauf der Jahre Ungereimtheiten bei den gutgeschriebenen Überschüssen ergeben.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(06):16-16