Auszug des Mieters

Wer trägt Nutzerwechselgebühr?


Claudia Mittmeyer

Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind nach Auffassung der Richter des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 19/07) keine Betriebskosten. Es handelt sich dabei vielmehr um Verwaltungskosten, die in Er­mangelung anderweitiger ver­traglicher Regelungen vom Vermieter zu tragen sind.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs kann unter
www.bundesgerichtshof.de
–> Entscheidungen unter dem Aktenzeichen VIII ZR 19/07 abgerufen werden.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(06):4-4