Prof. Dr. Reinhard Herzog
Bisher gilt: Ausgaben, die in Zusammenhang mit erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen stehen, können in der Regel steuerlich als Werbungskosten angesetzt werden. In Frage kommen z.B.die Depotgebühren, Arbeitsmittel wie der speziell für die Verwaltung von Kapitalanlagen angeschaffte Computer einschließlich der Software, Beratungskosten, Mitgliedsbeiträge zu Vereinen wie der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz sowie die Kosten für die Teilnahme an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft.
Wichtig dabei: Stehen die Kosten in Verbindung mit Dividendenerträgen, gilt das Halbeinkünfteverfahren, d.h., diese Kosten sind lediglich zur Hälfte abzugsfähig. In jedem Fall sind entsprechende Nachweise zu erbringen, da das Finanzamt ansonsten lediglich eine Werbungskostenpauschale von 51 €/102 € (Alleinstehende/Verheiratete) pro Jahr berücksichtigt.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 entfällt jedoch die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten. Durchaus sinnvoll ist es daher, bisher großzügig akzeptierte Aufwendungen genauer unter die Lupe zu nehmen. Insbesondere die Bankgebühren bieten hierzu eine Reihe von Ansatzpunkten.
Kleine Positionen rechtzeitig verkaufen
So schlägt z.B. die Depotführung bei einem „klassischen“ Wertpapierdepot mit rund 100.000 € Anlagekapital derzeit durchschnittlich mit 150 € pro Jahr zu Buche. Entscheidend hierfür ist u.a. die Art der im Depot geführten Wertpapiere: Hauseigene Titel werden meist besonders kostengünstig oder sogar gänzlich kostenfrei verwaltet, hingegen wird für Papiere anderer Emittenten ein Entgelt verlangt, das umso höher ausfällt, je komplizierter das Verfahren ist. Insbesondere Papiere, die im Ausland verwahrt werden, können durchaus bis zu 6,0 ‰ kosten, Inlandstitel dagegen oft nur 1,0 ‰. Renditemindernd wirken sich aber auch Klein- und Kleinstpositionen aus, für die oftmals pauschale Mindestspesen von bis zu 25 € pro Position verlangt werden.
Sparen können Anleger, wenn sie bereits beim Kauf nach den anfallenden Depotgebühren fragen. Aber auch wenn das Depot rechtzeitig zum Abrechnungsstichtag – meist das Quartalsende oder der 31. Dezember – von „Karteileichen“ befreit wird, verbilligt sich die Depotführung oft erheblich. Darüber hinaus hat der harte Wettbewerb dazu geführt, dass immer mehr Finanzdienstleister, insbesondere Discountbroker, eine kostenfreie Depotführung anbieten. In den meisten Fällen ist dies zwar von gewissen Vorgaben abhängig, die jedoch leicht erfüllt werden können. CortalConsors verzichtet z.B. auf Depotgebühren, wenn der Kunde mindestens eine Transaktion pro Quartal in Auftrag gibt, ein Durchschnittsguthaben von 2.500 € auf dem Verrechnungskonto hält oder auch nur Einzahlungen auf einen Sparplan vornimmt – die längst nicht in monatlichem Turnus erfolgen müssen.
Depotgebühren sind verhandelbar
Dieser Entwicklung schließen sich immer mehr Filialbanken an, wobei die Gebührenermäßigung bzw. der Gebührenverzicht vorzugsweise in einem persönlichen Gespräch ausgehandelt werden sollte. Wichtig dabei: Lassen Sie sich solche Zusagen schriftlich bestätigen, sodass auch noch nach mehreren Jahren ein Nachweis möglich ist.
Mit entsprechenden Verhandlungen, dem Wechsel zu einem anderen Depotmodell oder zu einem Discountbroker lassen sich oft aber auch Transaktionskosten sparen, wobei diese bereits heute nicht zu den Werbungskosten zählen. Wer etwa bei der Deutschen Bank Aktien im Wert von 50.000 € ordert, muss in der „Privat- Depot Comfort“-Variante mit einer Kostenbelastung von rund 500 € rechnen. Kauft er dieselben Aktien über sein „Maxblue“-Depot bei derselben Bank, kommt er bereits für knapp 50 € an die Papiere. Weniger als die Hälfte berechnet beispielsweise die Postbank, die derzeit besonders intensiv um Wertpapierkunden wirbt.
Beratung ist oftmals verzichtbar
Der Nachteil dieser Kostenersparnis: Der Anleger muss im Regelfall auf die Beratung verzichten und seine Order via PC oder zumindest im Rahmen des sprachcomputergesteuerten Phone-Bankings platzieren. Interessant ist diese Art der Auftragserteilung bzw. Depotführung also insbesondere dann, wenn Sie ganz klare Zielvorstellungen bei Ihrer Anlage haben und keine Beratung benötigen.
Aber auch in Fällen, in denen die Transaktion auf jeden Fall vorgenommen wird, sollten Sie nach entsprechenden Einsparmöglichkeiten suchen. Benötigen Sie beispielsweise das Geld aus einer Anleihe für einen Autokauf, kann durch den Verzicht auf die hier ohnehin nicht notwendige Beratung ein erheblicher Vorteil erzielt werden.
Im Übrigen sind auch die Kontomodelle der meisten Discounter keineswegs völlig „informationsfrei“. Ganz im Gegenteil: Die Internetofferten etwa von CortalConsors oder der Comdirect enthalten eine Vielzahl von Modulen, die z.B. die Auswahl renditestarker Anleihen oder interessanter Zertifikate erleichtern.
Darüber hinaus bieten insbesondere die Discounter zahlreiche Investmentfonds mit reduziertem Ausgabeaufschlag oder sogar gänzlich kostenfrei an. Sie sollten daher bei der Fondsauswahl nicht auf einem ganz bestimmten Produkt bestehen, sondern auf der Homepage des Finanzdienstleisters – dies ist meist programmgesteuert möglich – Vergleichsfonds abfragen. Oft finden sich dabei sogar Produkte aus dem gleichen Anlagesektor mit besserer Performance. Alternativ bietet sich – gerade bei Filialbanken – auch der Handel von Fonds über die Börse an, wobei statt des Ausgabeaufschlags ähnliche Spesen anfallen wie etwa im Aktiengeschäft. Allerdings reduziert sich dieser Vorteil oftmals durch ungünstige Kurse, sodass Sie vor der Transaktion stets beide Varianten miteinander vergleichen sollten.
Teure Vermögensverwaltung
Haben Sie bisher eine professionelle Vermögensverwaltung gegen eigenes Entgelt genutzt, sollten Sie die Einführung der Abgeltungssteuer zum Anlass nehmen, die Vorteile zu prüfen. Kernfrage dabei: Hat der Verwalter in den vergangenen Jahren so gut agiert, dass Ihnen – nach Abzug aller Kosten – wirklich ein Mehrertrag etwa im Vergleich zu Investmentfonds oder Anleihen zugeflossen ist? Gerade die in den vergangenen zehn Jahren recht „launische“ Börse hat dazu geführt, dass viele verwaltete Depots nur mittelmäßig oder sogar deutlich unterdurchschnittlich abgeschlossen haben. Hier sollten Sie überlegen, ob nicht der Verzicht auf die Vermögensverwaltung sinnvoll ist.
Dies gilt ebenfalls für die in jüngster Zeit besonders beworbenen Dachfonds: Ein vergleichbares Fondsdepot können Sie mit etwas Übung auch selbst zusammenstellen, jedoch sparen Sie sich damit die Kosten des Dachfondsmanagements.
Ausgaben vorziehen
Bei anderen Werbungskosten, etwa für Fachliteratur, ist es sinnvoll, die Ausgaben noch in diesem Jahr vorzunehmen. Möglich ist dies nicht in jedem Fall – die Fahrtkosten zur Hauptversammlung fallen eben nur einmal jährlich an. Allerdings sollten Sie überlegen, ob der Hauptversammlungsbesuch überhaupt erforderlich ist; hinsichtlich der Geldanlage bringt er selten neue Erkenntnisse.
Auch Fremdfinanzierungen von Wertpapieranlagen sollten Sie ab 2009 nach Möglichkeit meiden, sind die Zinsen doch künftig nicht mehr steuerlich abzugsfähig.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(07):16-16