Dr. Christine Ahlheim
Während das „dm“-Urteil (siehe nebenstehende Meldung) das deutsche Apothekenwesen in den Grundfesten zu erschüttern droht, kommen von anderer Seite durchaus positive Nachrichten: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hat, wie jetzt bekannt wurde, mit Urteil vom 29. November 2007 der Europa Apotheek Venlo verboten, mit Preisnachlässen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu werben und/oder werben zu lassen (siehe hierzu Seite 11).
Anders als beim gegensätzlichen Urteil des OLG Hamm vom 21. November 2004, bei dem der klagende Apotheker seine Revision kurz vor dem Verhandlungstermin beim Bundesgerichtshof zurückzog, wird es dieses Mal wohl in absehbarer Zeit zur höchstrichterlichen Klärung kommen. Fällt auch diese im Sinne der Apotheker aus, wird den Drogeriemärkten – und den niederländischen Versandapotheken überhaupt – eine wesentliche Grundlage in ihrem Buhlen um die Apothekenkunden genommen.
Doch auch wenn damit das ganze Geschäftsmodell sowohl für die Betreiber als auch für deren Kunden deutlich an Attraktivität verlieren würde, ändert dies nichts an der grundsätzlichen Problematik, dass das „dm“-Urteil neben der Apotheke auch andere Abgabestellen für apothekenpflichtige Arzneimittel zulässt. Wichtig ist daher, dass das nunmehr dringend notwendige Eingreifen der Politik nicht von Apothekerseite torpediert wird. Wer jetzt – verständlicherweise – seinen eigenen Vorteil im „dm“-Urteil sucht und in blinden „Rezeptsammeleifer“ verfällt, spielt nämlich genau denjenigen in die Hände, die eigentlich aus dem Arzneimittelgeschäft schleunigst wieder verschwinden sollten.
Deutscher Apotheker Verlag
AWA -Redaktion
Dr. Christine Ahlheim M.A.
Apothekerin
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(07)