Prof. Dr. Reinhard Herzog
Der Stiftungsgedanke hat lange Tradition: In nahezu jeder Großstadt kennt man Stiftungen für bedürftige Mitbürger, die ihre Wurzeln im Mittelalter haben. Die Bürgerspitalstiftung Wemding führt ihre Ursprünge sogar auf das 10. Jahrhundert zurück. Nach dem Zweiten Weltkrieg geriet der Stiftungsgedanke jedoch weitgehend in Vergessenheit: Im Mittelpunkt standen der eigene Vermögensaufbau und die Übertragung an die unmittelbaren Nachkommen. Mittlerweile zeichnet sich jedoch eine Veränderung ab: Der soziale Gedanke, aber auch steuerliche Vorteile haben zu einer verstärkten Nachfrage nach dieser Möglichkeit der Vermögensdisposition geführt. In Deutschland gibt es bereits mehr als 15.000 Stiftungen – Tendenz: deutlich steigend.
Übertragung ist dauerhaft
Eine Stiftung entsteht regelmäßig aus der Idee heraus, einen bestimmten Teil des Vermögens vertraglich oder per letztwilliger Anordnung einem festgelegten Zweck zuzuweisen. Die Übertragung ist dauerhaft, d.h., eine Rückforderung durch den Stifter bzw. dessen Erben ist nicht vorgesehen. Ausschlaggebend für die Gründung ist in den meisten Fällen soziales Engagement. Viele Menschen, die ihr Leben lang gut verdient haben, wollen der Gesellschaft etwas zurückgeben und gründen hierfür eine Stiftung. Aber auch der Zusammenhalt des Vermögens kann von Bedeutung sein, etwa bei kinderlosen Unternehmern mit großer Verwandtschaft. Da hier stets die Gefahr besteht, dass die Firma im Zuge von Erbstreitigkeiten auseinanderfällt, bietet eine Stiftung die Möglichkeit, den Fortbestand zu sichern. Das Ziel einer – nicht steuerbegünstigten – Familienstiftung kann aber auch in der Förderung von bestimmten Familienangehörigen liegen.
Meist spielen jedoch steuerliche Gründe eine bedeutende Rolle, werden Stiftungen – je nach Konstruktion – doch mittlerweile stärker gefördert als je zuvor. Ein großes Vermögen ist dabei nicht einmal erforderlich: Die Hälfte der in Deutschland registrierten Stiftungen weist ein Vermögen von unter 300.000 € auf.
Am häufigsten findet man heute Stiftungen, die sich kulturellen, mildtätigen oder wissenschaftlichen Zielen verschrieben haben, also z.B.die Alten- oder Behindertenhilfe stärken, bessere Bildungschancen für Begabte schaffen oder sich für vielversprechende Sportler oder junge Künstler einsetzen. Viele Stiftungsgründer konzentrieren sich dabei auf Maßnahmen in der eigenen Region und sichern sich so quasi ein Denkmal, bleiben Stiftungen doch regelmäßig über den Tod des Stifters hinaus bestehen. Ob die Stiftung dabei einen „neutralen“ Namen trägt, der z.B. auf den Förderzweck hinweist, oder unter dem Namen des Stiftungsgebers geführt wird und diesen damit „unsterblich“ macht, kann frei entschieden werden.
Nur die Erträge dienen dem Stiftungszweck
Das Kapital einer Stiftung wird eher konservativ in Immobilien, in festverzinslichen Wertpapieren öffentlicher Emittenten und teilweise auch in Aktien oder Fonds angelegt und bleibt – nach Möglichkeit – dauerhaft erhalten. Aus den Erträgen der Kapitalanlage wird der Stiftungszweck finanziert. Entgegen landläufiger Meinung ist allerdings keine Mündelsicherheit der Geldanlage mehr erforderlich: In den Jahren 1995 bis 2002 haben die Bundesländer diese Regelungen nach und nach gestrichen. Maßgeblich für die Geldanlage sind jetzt allein die bundeslandspezifischen Stiftungsgesetze sowie die Satzung der jeweiligen Stiftung, in der die auszuschließenden Anlageformen aufgelistet werden können.
Steuerliche Vorteile
Erheblich verbessert wurden zuletzt die steuerlichen Vorteile. So hat der Bundesrat am 21. September 2007 das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet und damit die Absetzbarkeit deutlich verbessert. Bei Zahlungen an gemeinnützige Stiftungen fallen weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer an. Darüber hinaus kann der Stifter Zuwendungen in das Grundvermögen einer Stiftung – unabhängig von seinem Einkommen – von bis zu 1 Mio. €, verteilt auf bis zu zehn Jahre, als Sonderausgaben geltend machen. Dieser Betrag gilt auch für Zustiftungen zu einer bereits seit längerem bestehenden Stiftung, wobei sich der Höchstbetrag bei Verheirateten verdoppelt. Zudem können spätere Zuwendungen zu einer Stiftung bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Hat sich die Idee einer Stiftungsgründung etabliert, bedarf es eines detaillierten Konzepts zur Umsetzung. Neben dem Stiftungszweck kommt es insbesondere auf die Vertragsgestaltung an. Hier ist zu klären, ob es sich um eine selbstständige Stiftung handeln soll, die relativ umfassenden Bestimmungen unterliegt und auch rechtlich eine eigene Einheit darstellt, oder um eine unselbstständige treuhänderische Stiftung, die quasi „nebenbei“ betrieben wird und damit kostengünstiger ist. Daneben gibt es auch die Bürgerstiftung, bei der sich mehrere Personen zu einer Stiftungsgemeinschaft zusammenschließen. Ebenso möglich ist die Zustiftung, d.h. die Beteiligung an einer bereits bestehenden Stiftung.
Sind diese Fragen geklärt, müssen insbesondere bei der selbstständigen Stiftung verschiedene rechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Zunächst wird eine Stiftungssatzung erstellt, gleichzeitig werden die Organe bzw. Gremien der Stiftung festgelegt. Bei einer selbstständigen Stiftung ist zudem die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Eine selbstständige Stiftung kommt daher in erster Linie für größere Geldbeträge in Betracht, sind mit der Gründung doch nicht unerhebliche Kosten verbunden. Die unselbstständige Stiftung erfordert geringeren Verwaltungsaufwand, jedoch ist auch hier eine Prüfung durch die Finanzbehörden erforderlich, damit die steuerlichen Vorteile zum Tragen kommen.
Ansprechpartner sind in erster Linie Rechtsanwälte und Notare, aber auch Banken und Sparkassen befassen sich in zunehmendem Maße mit Fragen der Stiftungsgründung und können auf entsprechende Kontakte verweisen. Dies geschieht allerdings nicht ohne Eigeninteresse: Die Anlage von Stiftungsgeldern ist ein lukratives und wenig arbeitsintensives Geschäft. Denn schließlich bleiben die einmal investierten Gelder meist längerfristig angelegt, dennoch lassen sich z. B. über die Konzeption als Spezialfonds für Stiftungen erhebliche Gebühreneinnahmen generieren.
Schon im Vorfeld auf die Kosten achten
Aufmerksame Stiftungsgründer achten daher bereits im Vorfeld auf die mit den angebotenen Anlageprodukten verbundenen Kosten:
- Soll das Geld konservativ etwa in Zinspapieren investiert werden, eignen sich in der Regel längerfristige Titel bonitätsstarker Emittenten, der „Umweg“ über Fondslösungen ist nicht erforderlich.
- Wird dagegen die Beimischung von Aktienprodukten zur Renditeoptimierung vorgesehen, kommen die im Vergleich zu Fonds kostengünstigeren Zertifikate in Betracht, etwa auf den Deutschen Aktienindex.
- Nur wenn man das Stiftungsvermögen international breit gestreut investieren will, kann man Fondsprodukte in die engere Wahl ziehen, wobei auch hier ein Blick auf die insgesamt anfallenden Kosten gerichtet werden sollte.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(09):16-16