Barlohnumwandlung

Warengutscheine statt Urlaubsgeld sind zu versteuern


Dr. Christine Ahlheim

Leistet der Arbeitgeber Urlaubsgeld in Form von Warengutscheinen, so müssen diese Leistungen versteuert werden. Denn nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. März 2008 (Aktenzeichen VI R 6/05) gelten sie in diesem Fall nicht als steuerbegünstigter Sach­lohn, sondern seien vielmehr als Barlohn einzustufen. Die Steuerbefreiung des § 8 Absatz 3 Satz 2 Einkommensteuergesetz finde hier keine Anwendung.

In dem verhandelten Fall hatten Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart, dass das tarifvertraglich zustehende Urlaubsgeld ganz oder teilweise als Warengutschrift in Anspruch genommen werden konnte. Die Arbeitnehmer erhielten also anstelle der Geldzahlung eine Warengutschrift über den entsprechenden Betrag, die dann in den Filialen des Arbeitgebers eingelöst werden konnte.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(10):4-4