Gewerberäume

Haftung für Schlüsselverlust


Claudia Mittmeyer

Ein Gewerberaummieter verletzt seine mietvertragliche Obhutspflicht, wenn er den Schlüssel zum Mietobjekt im Innern eines auf öffentlich zugänglichen Straßen gepark­ten Fahrzeugs – hier: unter dem Fahrzeugsitz in einer Notebooktasche – aufbewahrt. Wird in das Fahrzeug eingebrochen und kommt damit auch der Schlüssel zum Mietobjekt abhanden, so haftet der Mieter für die Kosten des Austauschs der Schlüsselan­lage.

Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11. Februar 2008 (Aktenzeichen 8 U 151/07) hat der Mieter seine ihm obliegenden Pflichten verletzt, weil die Schlüsselaufbewahrung in einem PKW grundsätzlich nicht als sicher anzusehen ist.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(18):2-2