Claudia Mittmeyer
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zum Fremdbesitzverbot für Apotheken wird sowohl von den Fachkreisen als auch von der Öffentlichkeit mit großem Interesse begleitet. Davon zeugt auch die verstärkte mediale Berichterstattung vor und nach der mündlichen Verhandlung. Wirkliche Überraschungen gab es in der rund siebenstündigen Sitzung – wie nicht anders zu erwarten – jedoch nicht. Denn das meiste wurde schließlich schon im vorangegangenen schriftlichen Verfahren kommuniziert, nun wurden lediglich nochmals die Standpunkte und Argumente der Verfahrensbeteiligten deutlich gemacht.
Spannend wird es allerdings in gut drei Monaten, wenn am 16. Dezember Generalanwalt Yves Bot in seinen Schlussanträgen seine Einschätzung abgibt. Diese kann als richtungsweisend angesehen werden – folgen doch die EuGH-Richter in der Mehrzahl der Fälle den Ausführungen des Generalanwalts. Bis zur endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sollten sich die Apothekerinnen und Apotheker jedoch keinesfalls von den zahlreichen „Propheten“ verunsichern lassen, die meinen, den Ausgang des Verfahrens bereits zu kennen. Denn die Würfel werden erst im Jahr 2009 fallen.
Wer sich in der Zwischenzeit über die Positionierung seiner Apotheke Gedanken macht und mit der Überlegung spielt, einer Kooperation beizutreten – getreu dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ –, sollte sich jedoch im Vorfeld gut mit den Vor-, aber auch mit den Nachteilen einer derartigen Entscheidung auseinandersetzen. Eine Hilfestellung hierbei bietet unser Beitrag auf den Seiten 5 bis 7.
Deutscher Apotheker Verlag
AWA -Redaktion
Claudia Mittmeyer
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(18)