Editorial

Nicht zurücklehnen


Dr. Christine Ahlheim

Bis zum 16. Dezember – wenn Generalanwalt Yves Bot seine Schlussanträge stellt – sind in Sachen EuGH-Urteil zum Fremdbesitz keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Und auch dann wird es noch einige Monate dauern, bis die Luxemburger Richter ihre Entscheidung verkünden. Diese Zeit sollten die Apothe­ker nicht ungenutzt verstreichen lassen.

Zwar mag angesichts des kürzlich ergangenen EuGH-Urteils zur Kran­ken­haus­versorgung vorsichtiger Optimismus erlaubt sein, dass die Entscheidung zum Fremdbesitz ebenfalls im Interesse der (meisten) Apotheker ausfallen könnte. Doch dies würde den Status quo keineswegs auf immer und ewig festschreiben.

Das wird schon deutlich daran, dass die EU-Kommission trotz des laufenden EuGH-Verfahrens zum Fremdbesitz hartnäckig an ihrem Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Mehrbesitz festhält. Zudem würde ein für die Apotheker positives EuGH-Urteil ja lediglich die Entscheidung über den Fremdbesitz den Mitgliedstaaten überlassen. Deren Regierungen wären dann jedoch weiterhin dem Drängen interessierter Kreise auf eine „Liberalisierung“ des überaus attraktiven Arzneimittelmarkts ausgesetzt.

Entscheidend wird daher sein, wie die Politik langfristig zu den Apothekern steht. Das wiederum wird davon abhängen, wie gut es dem Berufsstand gelingt, seinen Nutzen für die Gesellschaft öffent­lich zu machen und zu verdeutlichen, dass er seine gesetzliche Sonderstellung auch verdient. Daran muss kontinuierlich gearbeitet werden – Zeit zum Zurücklehnen bleibt weder vor und schon gar nicht nach dem EuGH-Urteil.

Deutscher Apotheker Verlag

AWA -Redaktion

Dr. Christine Ahlheim M.A.

Apothekerin

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2008; 33(19)