Aktuelle Entwicklungen im Apothekenwesen

Drei Fragen an Heinz-Günter Wolf


Dr. Christine Ahlheim

Heinz-Günter Wolf ist Präsident der ABDA − Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen und Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hemmoor.

? Welche Konsequenzen sollten die Apotheker aus dem für sie durchaus er­freulichen Plädoyer des EuGH-Generalanwalts Yves Bot ziehen?

Nach dem Schlussantrag ist immer noch vor dem Urteil. Ich bleibe allerdings bei meiner Meinung, dass man im Sommer 2009 eine sensible Entscheidung der höchsten Richter Europas erwarten darf. Natürlich begrüße ich die klare Positionierung des Generalanwalts beim Euro­päischen Gerichtshof zum Fremdbesitzverbot. Yves Bot hat die heil- und freiberuf- liche Verantwortung des konzernunabhängigen Apothekers gewürdigt. Damit setzt sich der Generalanwalt auch für die Interessen und das Schutzbedürfnis der Patien-ten ein.

Um diesem hohen Anspruch ge­recht zu werden, müssen sich die Apotheken noch stärker als bisher im Alltag in der Offizin beweisen. Dabei kommt es vor allem auf pharmazeutische Qualität und kompetente Dienstleistungsbereitschaft an. Jedes Patientengespräch, jede Rezepturanfertigung und jeder Nachtdienst kann dazu beitragen, die Erwartungen der Menschen zu übertreffen und neues Vertrau­en zu gewinnen. Bei mehr als vier Millionen Kunden pro Tag darf individuelle und objektive Betreuung kein bloßes Schlagwort sein, sondern muss ein gelebtes und erlebbares Qualitätsversprechen darstellen.

? Welche Zukunft sehen Sie langfristig für die Rabattverträge?

Die Apotheken setzen die Rabattverträge seit April 2007 mit vollem Engagement um und ermöglichen überhaupt erst ihre volle Wirkung. Dass sie wirken, sieht man daran, wie dynamisch sich der Generikamarkt zuletzt entwickelte.

Leider wissen wir immer noch nicht so recht, welche Einsparungen die Krankenkassen in den vergangenen beiden Jahren tatsächlich erzielt haben. Erst wenn darüber Klarheit und insgesamt mehr Trans­parenz herrscht, werden wir abschließend beurteilen können, ob die Rabattverträge eine echte Zukunft haben. Die finanziellen Vorteile müssen schließlich sämtliche Nachteile überwiegen.

Bei jedem auslaufenden und neu geschlossenen Rabatt­vertrag entstehen oft Unsicherheit und immer Aufwand für alle Beteiligten – nicht zuletzt für die Patienten. So kann es Lieferengpässe mancher kleiner Hersteller geben, die ihre Produktion erst einem höheren Bedarf anpassen müssen. Klagen und Gerichtsurteile führen zuweilen dazu, dass Kassen ihre Zuschläge bei Ausschreibungen nicht wie zuvor angekündigt erteilen können. Patienten und Apotheker müssen aber rechtzeitig über jegliche Neu­regelungen informiert werden. Beim Übergang von einem zum anderen Rabattvertrag braucht es zudem sinnvolle Übergangsfristen. Schließlich muss die Thera­pietreue der Patienten gewährleistet werden.

Falls die Rabattverträge sich unter all diesen Bedingungen nicht als Erfolgsmodell entpuppen, haben die Apotheker immer noch das selbst entwickelte Zielpreismodell in der Hinterhand. Gerne präsentieren wir es den Kassen, falls Bedarf danach entsteht.

? Die Länderinitiative zum Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel wurde kurz vor Weihnachten von der Tagesordnung im Bundesrat abgesetzt. Wie wollen Sie im Jahr 2009 mit dem Thema Pick-up und Versandhandel umgehen?

Unsere Besorgnis bleibt natürlich auch im neuen Jahr un­verändert hoch. Über Weihnachten hat sich in der Praxis leider keineswegs irgend­etwas zum Besseren verän-dert. Seit der Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland im Jahr 2004 vom Ge­setzgeber legalisiert wurde, gab es viele schlechte Meldungen für Verbraucher. Die Europäische Kommission und deutsche Zollbehörden melden steigende Zahlen von Arzneimittelfälschungen, die meist über das unkontrollierbare Internet bestellt werden. Doch die Fahnder entdecken an den Flughäfen und Außengrenzen nur einen sehr geringen Teil dieser gefährlichen Schwarzmarktware. In diesen Fällen ist also das World Wide Web ein großes Gesundheitsproblem, weil es als Medium für den illegalen Versandhandel dient.

Außerdem halte ich auch die Pick-up-Stellen in Drogeriemärkten – und sie existieren (noch) – weiterhin für höchst problematisch. Diese Kooperationen von ausländischen Versandapotheken und gro­ßen Drogeriemarktketten sind unsäglich. Den Patienten wird auf unverantwortliche Weise pharmazeutische Kompetenz vorgegaukelt, wenn sie in Drogerien Rezepte abgeben und Medikamente abholen können. Zudem ist das Verramschen von Arzneimitteln unerträglich. Miss- und Mehrverbrauch scheinen unausweichlich. Es kommt also 2009 darauf an, den bestehenden Missständen nicht nur politisch und juristisch zu begegnen, sondern sie auch in der Praxis zu unterbinden. Verbraucherschutz muss im wirklichen Leben ankommen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(02):3-3