Bonität des Mieters

Falsche Selbstauskunft


Claudia Mittmeyer

Ein Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, den Mietinteressenten nach Mietschulden zu befragen. Damit ergibt sich für den Mieter die Pflicht, die in der Selbstauskunft geforderten Angaben wahrheits­gemäß zu tätigen. Sagt ein Neumieter die Unwahrheit, kann der Vermieter die frist­lose Kündigung aussprechen – das geht aus einem Urteil des Landgerichts Itzehoe (Aktenzeichen 9 S 132/07) hervor. Ein Vermieter sei berechtigt, nach bestehenden Mietschulden zu fragen, da diese – ebenso wie die Einkommensverhältnisse, der Beruf oder der Familienstand – die Bonität eines Mietinteressenten beeinflussen würden.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(06):4-4