Dr. Christine Ahlheim
- Am 19. Mai 2009 wird der Europäische Gerichtshof verkünden, ob das deutsche Fremdbesitzverbot mit europäischem Recht vereinbar ist. Da sich Generalanwalt Yves Bot in seinen Schlussanträgen deutlich für den Erhalt des Fremdbesitzverbots ausgesprochen hat, rechnet die Mehrzahl der Experten mit einem Urteil in diesem Sinne.
- Zwei britische Ferienorte sind ihrer Zeit voraus: In Poole und Bournemouth akzeptieren nach einer Meldung der „Daily Mail“ viele Geschäfte den Euro, um damit in der Wirtschaftskrise den Tourismus anzukurbeln.
- Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information hat im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit eine Datenbank erstellt mit allen Apotheken, die über eine Versandhandelserlaubnis für Deutschland verfügen und ihr Einverständnis zum Eintrag gegeben haben. Das Register ist unter www.dimdi.de einsehbar.
- Bricht eine Arbeitnehmerin die erste Elternzeit ab, um Elternzeit für ein währenddessen geborenes weiteres Kind zu nehmen, so kann sie die restlichen Monate der ersten Elternzeit nach Ablauf der anderen Elternzeit anhängen, so das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 391/08). Der Arbeitgeber könne die Verschiebung nur aus sachlichen betrieblichen Gründen verweigern.
- Bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag der „BIG – Die Direktkrankenkasse“ gaben 65% der Befragten an, dass sie nicht wüssten, was der Gesundheitsfonds ist.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(09):2-2