Dr. Christine Ahlheim
Ständig verspätete Mietzahlungen eines Gewerberaummieters rechtfertigen laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-24 U 177/07) eine fristlose Kündigung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter zuvor abgemahnt und auf die Folgen einer fruchtlosen Abmahnung hingewiesen wurde.
Nach Ansicht der Richter sind ständig verzögerte Mietzahlungen für einen Vermieter unzumutbar, weil der Vermieter mit unpünktlichen Mietzahlungen nicht kalkulieren könne. Wirtschaftlich schwierige Verhältnisse des Mieters rechtfertigten dabei die unpünktlichen Mietzahlungen nicht.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(09):4-4