Gewerberaummietrecht

Kündigung bei fortlaufend unpünktlichen Mietzahlungen


Dr. Christine Ahlheim

Ständig verspätete Mietzahlungen eines Gewerberaummieters rechtfertigen laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-24 U 177/07) eine fristlose Kün­digung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter zuvor abgemahnt und auf die Folgen einer fruchtlosen Abmahnung hingewiesen wurde.

Nach Ansicht der Richter sind ständig verzögerte Mietzahlungen für einen Vermieter unzumutbar, weil der Vermieter mit unpünktlichen Mietzahlungen nicht kalku­lieren könne. Wirtschaftlich schwierige Verhältnisse des Mieters rechtfertigten dabei die unpünktlichen Mietzahlungen nicht.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(09):4-4