Dr. Christine Ahlheim
- Von Störfeuern war die Verkündung des EuGH-Urteils zum Fremdbesitzverbot begleitet: Der Europaabgeordnete der FDP Jorgo Chatzimarkakis bezeichnete Generalanwalt Yves Bot als befangen, da dessen Frau und Tocher (bekanntermaßen) Apothekerinnen sind. Und Bild.de verfügte schon vor dem 19. Mai über die (Fehl-)Information, dass „sich die Richter entgegen sonstiger Gewohnheit diesmal ohnehin nicht nach dem Votum des Generalanwalts gerichtet“ hätten.
- Unfreundliches bekamen die Apotheker von Ärzteseite zu hören. Der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Köhler geriet angesichts eines Plakats „Wir machen Prävention“ an einem Apothekenschaufenster in Versuchung, selbiges einzuschlagen, und sein Vorstandskollege Dr. Carl-Heinz Müller drohte bei der Vertreterversammlung der KBV den Apothekern mit der Forderung nach dem ärztlichen Dispensierrecht.
- Der Bayerische Apothekerverband und die AOK Bayern haben einen bisher einmaligen Kooperationsvertrag geschlossen. Danach erhalten die Apotheken pro gewechseltem Rabattarz-neimittel einen – von der erfüllten Quote abhängi-gen – „Compliance-Bonus“ zwischen 65 Cent und 1 €.
- Bereits drei Tage nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde – ohne das Urteil des zuständigen Verwaltungsgerichts abzuwarten – die Betriebserlaubnis für die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken widerrufen und die sofortige Schließung angeordnet.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(11):2-2