Kindergeld und Kinderfreibetrag

„Fallbeil-Effekt“ gilt weiterhin


Dr. Christine Ahlheim

Für volljährige Kinder in Berufsausbildung erhalten die Eltern das Kindergeld in der Regel nur dann, wenn die eige­nen Einkünfte und Bezüge des Nachwuchses den Jahresgrenz­betrag von 7.680 € nicht übersteigen. Erhält das Kind auch nur einen Euro mehr, geht der Anspruch der Eltern vollständig verloren (sog. Fallbeil-Effekt). Ob diese strenge gesetzliche Vorgabe mit Verfassungsrecht in Einklang steht, war bislang umstritten (vgl. AWA -Ausgabe Nr. 24 vom 15. Dezember 2008, Steuer-Spartipp Nr. 1, Seite 17). Mit Beschluss vom 6. April 2009 (2 BvR 1874/08) hat das Bundesverfassungsgericht nun eine entsprechende Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Richter hielten den Vortrag der Kläger für nicht ausreichend substanziiert. In der Sache wurde daher – wieder einmal – nicht entschieden. Allerdings ist zurzeit vor dem Bundesfinanzhof noch ein „vergleichbares“ Verfahren (III R 73/08) anhängig, auf das sich betroffene Eltern ggf. weiterhin berufen sollten.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(11):4-4