Prof. Dr. Reinhard Herzog
Deutsche Lebensversicherungsgesellschaften beweisen nicht unbedingt ein gutes Gespür für Kapitalmarkttrends: Bis in die 1990er-Jahre wurden die Kundengelder vorrangig in Anleihen und Hypothekendarlehen investiert, was eine zwar niedrige, aber dennoch solide Rendite erwarten ließ. Doch dann sorgte der Börsenboom für ein Umdenken in der Branche und manche Gesellschaft legte bis zu 30% des Sparanteils der Policen am Aktienmarkt an. Dann kam die Baisse und die Renditen brachen massiv ein. Statt jedoch auch nach der Krise inves- tiert zu bleiben und so die neuen Kurschancen zu nut-zen, schichteten die Versicherungen die Gelder Ende 2002/Anfang 2003 wieder in Rentenpapiere um. Damit verpassten sie nicht nur die nachfolgende fünfjährige Aktienhausse, sondern „kauf-ten“ sich auch extrem schlecht verzinste Anlagen ein.
Heute sind einige Versicherer froh, wenn sie ihren Kunden gerade einmal den Garantiezins erwirtschaften können, der bei Vertragsabschluss festgelegt wurde. Auf Überschüsse hofft man jedoch oftmals vergeblich. Noch problematischer ist die Lage bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, die in den vergangenen Jahren besonders häufig verkauft wurden. Hier hat die Wirtschaftskrise für Kursrückgänge um 40% und mehr gesorgt – und damit manche Lücke in der Zukunftsplanung der Anleger entstehen lassen. Viele Versicherte stellen sich daher jetzt die Frage, ob ein „Ende mit Schrecken“ – sprich: die Kündigung – nicht besser ist als langes Abwarten. Schließlich kostet jeder Vertrag viel Geld und gerade angesichts der Finanzkrise macht ein sparsames Haushalten zweifellos Sinn.
Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist die Antwort eindeutig: Anleger sollten – solange sie sich die Police noch leisten können – Geduld beweisen. Insbesondere dann, wenn der Vertrag noch mehr als fünf Jahre läuft, ist davon auszugehen, dass die aktuellen Verluste wieder aufgeholt werden können. Aber auch im Fall einer baldigen Fälligkeit hat der Versicherte immer noch die Möglichkeit, das angelegte Geld im Fonds zu belassen und auf eine Erholung der Kapitalmärkte zu setzen. Eine Kündigung sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die Police als solche nicht gebraucht wird, z.B. weil bereits anderweiti-ger ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Anhaltender Renditeschwund
Anders die Lage bei einer Kapitallebensversicherung: Hier müssen Versicherte damit rechnen, dass sich der Renditeschwund in den kommenden Jahren weiter fortsetzt. Solange die Police nicht zum essenziellen Teil der Vermögensplanung zählt, kann sie zumindest zur Disposition gestellt werden. Das Problem dabei: Im Fall der Kündigung sind die von der Gesellschaft bezahlten Rückkaufswerte extrem niedrig. Der Grund: Hohe Abschlusskosten und interne Rückstellungen für das Todesfallrisiko werden versicherungsintern von den ersten Beitragszahlungen abgezogen.
Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, bestehende Versicherungsverträge zu optimieren und damit die Rendite zu verbessern. So ermäßigt sich der Beitrag oftmals, wenn statt der monatlichen die jährliche Zahlungsweise gewählt wird. Ohne Verlust des Risikoschutzes besteht bei vielen Vertragsarten auch die Möglichkeit, die gutgeschriebenen Gewinnanteile statt – wie üblich – zur Erhöhung der Rückzahlungssumme zur Ermäßigung der Beiträge zu verwenden. Die Auszahlungssumme bei Fälligkeit wird dabei aufgrund des geringeren Zinseszinseffekts zwar merklich niedriger ausfallen, jedoch sinkt auch die monatliche Belastung. Ermäßigen kann man die Beiträge auch, wenn bei einer dynamischen Police auf die alljährliche Anhebung von Versicherungssumme und Beitrag verzichtet wird. Diese Dynamik bringt bei der Rendite ohnehin kaum Vorteile: Da die Erhöhungssumme versicherungstechnisch jeweils wie ein Neuabschluss behandelt wird – also mit allen hier anfallenden hohen Anlaufkosten belastet ist – liegt die Verzinsung deutlich niedriger als bei herkömmlichen Policen. Ein Pluspunkt ist lediglich, dass die Erhöhung im Rahmen der Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.
Auch eine Beitragsfreistellung kann sich als interessan-te Alternative erweisen: Hier wird die Versicherungssumme auf die Höhe des Rückkaufswertes herabgesetzt, weitere Beiträge brauchen nicht mehr bezahlt zu werden, Gewinnanteile gehen jedoch nicht verloren. Zu bedenken ist allerdings, dass die so entstandene Lücke ggf. anderweitig abgesichert werden muss. Zudem wird ein späterer Neuabschluss einer Lebensversicherung wesentlich teurer und kann sogar an der Gesundheitsprüfung scheitern.
Neben der Beitragsfreistellung ist auch eine Laufzeitverkürzung möglich und oftmals sogar günstiger. Hierbei wird unter Berücksichtigung der bezahlten und noch zu zahlenden Beiträge die Versicherungssumme des Vertrags herabgesetzt und die Restlaufzeit in der Regel auf mindestens zwei bis fünf Jahre verkürzt – wobei das Ganze dann noch mit einer Beitragsfreistellung kombiniert werden kann. Pluspunkt dabei: Der Versicherer zahlt bei Laufzeitverkürzung den vollen Schlussgewinnanteil, der den Verlust durch die Herabsetzung der Versicherungssumme oftmals aufwiegen wird.
Im Fall eines vorübergehenden Finanzengpasses kann man die Beiträge stunden lassen. Möglich ist dies in der Regel für maximal sechs bis zwölf Monate, verlangt werden marktübliche Zinsen für das „Darlehen“. Gestundete Beiträge können bei Zustimmung durch die Gesellschaft aber auch mit der späteren Auszahlungssumme verrechnet werden.
Bis zur Höhe des Rückkaufswertes des Vertrags kann man auch ein zinsgünstiges Policendarlehen aufnehmen und ggf. davon die Beiträge bezahlen. Hier ist die Verzinsung meist recht günstig, die Stellung von Sicherheiten entfällt. Zurückgezahlt wird das Policendarlehen spätestens mit Fälligkeit des Vertrags.
Frage nach dem Versicherungsschutz
Bei gleichbleibendem Versicherungsschutz kann die Versicherung auch teilweise oder ganz ruhend gestellt werden. Üblich ist hierzu die Umstellung von einer Kapitalversicherung auf eine Risikopolice: Der Kunde zahlt für den vollen Versicherungsschutz vorübergehend – meist für ein bis zwei Jahre – lediglich den wesentlich niedrigeren Risikobeitrag und erst später die Differenz zum vereinbarten Beitrag. Verlangt werden hierfür die bei Stundung üblichen Zinsen, anstelle der Nachentrichtung ist aber auch eine Beginnverschiebung möglich. Eine Verschiebung von Vertragsbeginn und Fälligkeitstermin wird auch bei völligem Ruhen des Vertrags vorgenommen, bei dem die ausgesetzten Beiträge nicht nachentrichtet werden müssen, die Versicherungssumme während der Ruhezeit jedoch auf den Rückkaufswert herabgesetzt wird.
Alternativ zur Kündigung kommt schließlich der Verkauf der Police in Betracht. Allerdings hat sich der Markt hier gewandelt: Konnten noch vor wenigen Jahren alle werthaltigen Verträge recht problemlos am Zweitmarkt zu Preisen deutlich über dem aktuellen Rückkaufswert veräußert werden, so ist der Markt im Zuge der Finanzkrise quasi zum Erliegen gekommen. Verkäuflich sind allenfalls Verträge mit kurzen Restlaufzeiten, hohem Kapitalwert und erstklassigem Versicherer. Eine Anfrage bei Anbietern wie cash.life ( www.cashlife.de ) oder Policen Direkt ( www.policendirekt.de ) kann sich dennoch lohnen, bieten diese Gesellschaften neben dem Ankauf doch oftmals noch weitere Möglichkeiten zum Ausstieg.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(13):15-15