Prof. Dr. Reinhard Herzog
Wenn der Bankberater anruft, besteht selten Grund zu Freude: Entweder ist das Konto so tief in die roten Zahlen gerutscht, dass Abhilfe erforderlich ist, oder es wird ein „neues“ Produkt angeboten, mit dem der Kunde endlich einmal gutes Geld verdienen könne. Besonders hoch im Kurs stehen dabei Investmentfonds, die Banken und Sparkassen die höchsten Provisionen bringen. Dabei geht es den Beratern derzeit vor allem um Umschichtungen innerhalb bestehender Portefeuilles. Man habe sich das Fondsdepot angesehen und wolle jetzt Veränderungen vorschlagen – so der typische Einstieg ins Verkaufsgespräch.
Was grundsätzlich sinnvoll ist – die regelmäßige Prüfung bestehender Engagements – entpuppt sich in vielen Fällen jedoch als wenig kundenfreundliche Vorgehensweise. Insbesondere zwei Varianten haben Hochkonjunktur:
- Umschichtungen in Rentenfonds: Nach den heftigen Kursrückschlägen am Aktienmarkt, die sich auch in der Ergebnisentwicklung der Aktienfonds widerspiegeln, wird die Umschichtung in vermeintlich risikoarme Rentenfonds empfohlen. Damit macht der Anleger jedoch gleich zwei bedeutende Fehler: Zum einen vergibt er sich mit der Umschichtung alle Chancen, die bisher lediglich als Buchverluste registrierten Rückschläge wieder aufzuholen, zum anderen setzt er in einer Niedrigzinsphase auf festverzinsliche Wertpapiere – bei denen im Fall eines Renditeanstiegs am Rentenmarkt Kursverluste vorprogrammiert sind.
- Umschichtungen in andere Aktienfonds: Noch extremer sind Vorschläge für Umschichtungen in andere Aktienfonds. Anleger, die bisher z.B. einen Deutschland-Fonds der hauseigenen Fondsgesellschaft ihrer Bank im Depot haben, sollen in einen anderen Deutschland-Fonds einer fremden Gesellschaft umschichten. Denn dieser – so das Werbeargument – werde sich künftig viel besser entwickeln. Tatsächlich muss der Anleger den Wechsel mit bis zu 5,5% Ausgabeaufschlag teuer bezahlen. Darüber hinaus ergeben sich im Falle von Altbeständen steuerliche Nachteile: Während Kursgewinne der vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Papiere lediglich ein Jahr lang den Bestimmungen über die Spekulationsfrist unterliegen, danach aber (meist) steuerfrei sind, fallen Profite mit den neu erworbenen Fonds in vollem Umfang unter die Abgeltungssteuer.
Derart kundenunfreundliche Vorschläge machen den Druck deutlich, unter dem Bankberater derzeit stehen. Zwar erhält ihr Arbeitgeber auch aus bestehenden Fondsdepots eine Bestandsprovision, jedoch fällt diese weitaus niedriger aus als die Vergütung aus dem Verkauf neuer Fondsanteile. Oft geht es auch darum, unliebsam gewordene Fondsbestände abzubauen und stattdessen Produkte neuer Kooperationspartner zu verkaufen, die höhere Provisionen zahlen.
Preiswerte Lösungen
Gerade in der aktuellen Wirtschaftssituation sollten Sie daher entsprechend unsinnige Umschichtungen vermeiden. Überlegenswert erscheinen Transaktionen allenfalls dann, wenn sich die Zusammensetzung des Depots zu stark verändert hat, z.B. der Rentenfondsanteil infolge der Kursverluste bei Aktienfonds zu groß geworden ist. Aber auch dabei sollten Sie auf möglichst kostengünstige, einfache Lösungen zurückgreifen wie beispielsweise passiv geführte Indexfonds.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(14):14-14