Versandhandel

Irreführende Werbung mit Warentest-Qualitätssiegel untersagt


Claudia Mittmeyer

Das Oberlandesgericht Naumburg hat der VFG-Versand­apotheke aus Tschechien mit jetzt bekannt gewordenem, rechtskräftigem Urteil vom 19. Dezember 2008 (Aktenzeichen 10 U 25/08) untersagt, ohne Hinweis auf die eingeschränkte Gültigkeit mit dem Logo der Stiftung Warentest und dem Ergebnis „GUT“ im Test „20 Versandapotheken Test 03/2005“ zu werben.

Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, als habe sich diese Qualitätsüberprüfung auf die gesamten Leistungen bezogen, obwohl tatsäch- lich die Einreichung von Rezepten nicht einbezogen war. Gerade die Qualität der Leistungen von Versandapotheken bei der Bearbeitung von Verschreibungen sei von Bedeutung, da es hierbei besonders auf Zuverlässigkeit und eine zügige Versandabwicklung ankomme. Das Gütesiegel der Stiftung Warentest genieße bei der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz und beeinflusse die Verbraucher in ihrer Kaufentscheidung. Als Folge dieser obergerichtlichen Entscheidung wird das Gütesiegel nunmehr mit dem Hinweis „Ohne Rezepteinrei­chung“ verwendet.

Das Bundesgesundheitsministerium hat im Bundesanzeiger am 29. April 2009 bekannt gemacht, dass neben den Niederlanden und Großbritannien jetzt auch Tschechien und Island dem deutschen Sicherheitsstandard beim Versandhandel entsprächen. Für Tschechien gilt diese Bewertung allerdings nur für den Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(15):4-4