Prof. Dr. Reinhard Herzog
„Rürup-Vertrag – ungeeignet für die Altersvorsorge“ – mit dieser Aussage in ihrer Broschüre „Ampelcheck Geldanlage“ hat die Verbraucherzentrale Hamburg manchem Versicherungsvermittler die Zornesröte ins Gesicht getrieben. Denn schließlich sind es gerade die sogenannten Rürup-Verträge, die vornehmlich Selbstständigen einen finanziell sorglosen Lebensabend sichern sollen. Genau dafür wurden sie vom Gesetzgeber geschaffen und genau so haben es die Vermittler ihren Kunden jahrelang zu erklären versucht. Unstrittig ist zwar, dass die „Basisrente“ sicher nicht zu den besten Anlageformen zählt, geht es etwa um Rendite, Liquidität und Transparenz. Andererseits bietet insbesondere die steuerliche Ausgestaltung für manchen Anleger durchaus Vorteile, die andere Investmentvarianten vermissen lassen.
Doch das negative Urteil über die Rürup-Verträge ist nicht der einzige Streitpunkt, der die Finanzbranche in Aufregung versetzte. Auch die klassische Kapitallebensversicherung sowie die private Rentenversicherung werden als „ungeeignet für die Altersvorsorge“ eingestuft. Hingegen stellen etwa das Sparbuch sowie ein Fest- oder Tagesgeldkonto nach Auffassung der Hamburger Verbraucherschützer durchaus Möglichkeiten dar, für den finanziell sorglosen Lebensabend vorzusorgen. Und selbst wenn Sammelstücke wie Antiquitäten, Briefmarken, Bilder und Kunst nicht explizit als Vorsorgeinstrumente genannt werden, erhalten sie hinsichtlich Sicherheit, Rendite und Liquidität immer noch bessere Noten als etwa Zertifikate oder Aktien.
Die Finanzbranche, ohnehin schon verärgert wegen eines sehr einseitigen Videos der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über allzu rüde Methoden in der Anlagevermittlung, reagierte umgehend: Per einstweiliger Verfügung ließ sie den Vertrieb der 4,90€ teuren Broschüre erst einmal untersagen.
Signale für den Einzelfall
Der „Ampelcheck“ der Verbraucherzentrale zeigt allerdings nur ein Problem auf, mit dem jedes „Notensystem“ in der Finanzbranche zu kämpfen hat: Mit der Bewertung wird ein Signal gesetzt, das im Einzelfall durchaus zutreffen kann, jedoch auch kritisch gesehen werden sollte. Beispiel Altersvorsorge: Wer hierfür etwa – wie vom Verbraucherschutz signalisiert – das Sparbuch verwendet, wird jahrzehntelang mit einer extrem niedrigen Rendite von aktuell weniger als 1,0% p.a. abgespeist. Er erhält also – insbesondere nach Steuern – nicht einmal einen wirkungsvollen Inflationsschutz. Und weil er quasi jederzeit und ohne finanzielle Nachteile auf sein Erspartes zurückgreifen kann, ist allein schon aus psychologischen Gründen der Vorsorgecharakter mehr als fraglich: Hat sich erst einmal ein größerer Betrag angesammelt, wird erfahrungsgemäß über das Geld verfügt – etwa für ein neues Auto. Hingegen ist die Hemmschwelle z.B. bei einer Kapitallebensversicherung sicherlich wesentlich höher.
Auch bei anderen Geldanlagen relativiert sich die Bewertung: Hat ein Sparer bereits alle wichtigen „sicheren“ Kategorien wie etwa Festgeldanlagen, Anleihen und Versicherungen abgedeckt, ist für ihn die Aktienanlage eine konsequente Möglichkeit zur Diversifizierung. Aber auch die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds kann bei sorgfältiger Auswahl des Produkts sinnvoll sein, ebenso wie die Depotbeimischung von Zertifikaten und anderen Finanzprodukten. Das alles kommt in der Verbraucherschutzbroschüre nicht zum Ausdruck. Ob sich hingegen – wie empfohlen – ein Investment in Briefmarken noch lohnt, ist mehr als zweifelhaft: Jahrzehntelang galten sie zwar als „Aktien des kleinen Mannes“ und sorgten mit hohen Wertsteigerungen für Schlagzeilen auch in der Wirtschaftspresse. Doch heute interessieren sich nur noch wenige Spezialisten für das Gebiet, die Preise liegen am Boden.
Bei manchen Aussagen schießen die Verbraucherschützer sogar klar über das Ziel hinaus: Die Aussage „Finger weg“ zu geschlossenen Fonds mag für den Geringverdiener zwar zutreffen, global betrachtet ist sie jedoch ebenso falsch wie der Hinweis, dass Experten bei Banken und Sparkassen genauso wenig Ahnung von der Zukunft haben wie der private Anleger selbst. Derartige Äußerungen erscheinen zwar plakativ, werden aber deswegen nicht unbedingt richtig.
Allerdings ist die umstrittene Broschüre der Verbraucherzentrale nicht das erste Medium, das möglichst viele Kriterien zu einer klaren Note kombiniert. Insbesondere in der Boulevardpresse, aber auch in seriösen Magazinen findet man immer wieder Listen mit Bewertungen, die für oder gegen eine Aktie oder ein anderes Investment sprechen. Dem Anleger soll es damit leicht gemacht werden, sich für ein konkretes Produkt zu entscheiden. Aber auch hier gilt letztlich das Gleiche wie beim „Ampelcheck“: Zum einen muss der Anleger wissen, welche Aussagen hinter der Notenbewertung stehen, zum anderen ist stets zu prüfen, inwieweit sich das gelistete Produkt überhaupt für die eigene Geldanlage eignet. Vorteilhaft ist es dabei sicherlich, wenn die Redaktion eine konkrete „Gebrauchsanweisung“ liefert. Steht indes die Note bzw. das Kürzel allein da, sollte es mit entsprechender Skepsis gesehen werden.
Hilfestellung durch Ratingagenturen
Konkret auf Noten spezialisiert haben sich auch die Ratingagenturen, die z.B. die Bonität von Rentenwerten oder Investmentfonds unter die Lupe nehmen. Sicher stellen derartige Bewertungskürzel für den Verbraucher eine interessante Hilfe bei der Auswahl einer Anleihe dar. Wenn er beispielsweise erfährt, dass die Anleihe eines deutschen Telekommunikationskonzerns mit dem Bewertungsschlüssel „A+“ recht solide angesetzt ist und ein vergleichbares Papier eines amerikanischen Konzerns lediglich ein mageres „B-“ erhalten hat, hilft ihm dies erst einmal weiter. Allerdings kommt es jetzt wieder auf seine persönlichen Vorstellungen an: Hat er bereits ausreichend bonitätsstarke Papiere im Depot, kann er möglicherweise mit dem Kauf der amerikanischen Anleihe die Rendite seiner Geldanlage deutlich aufbessern. Will er indes jedes Risiko ausschließen, ist das deutsche Papier die erste Wahl. Schließlich spielen auch die Renditedifferenzen eine Rolle: Bringt das deutsche Papier nur z.B. 2,5%, während der amerikanische Titel bei 5,0% angesiedelt ist, wird ein sicherheitsorientierter Anleger möglicherweise die schwächere Rendite in Kauf nehmen. Im Übrigen sind auch die Ratingagenturen nicht vor Risiken einer Fehlbewertung geschützt, wie manche spektakuläre Pleite in der Vergangenheit gezeigt hat.
Ranglisten ohne Aussagekraft
Bei Bewertungen im Fondsbereich sollten Sie zudem sehr genau prüfen, auf welcher Basis sie entstanden sind. Oftmals wird lediglich die Wertentwicklung über bestimmte Perioden aus der Vergangenheit als Maßstab dafür genommen, wie „gut“ oder „schlecht“ ein Fonds ist. Tatsache ist jedoch, dass die Rangfolge schon im nächsten Quartal ganz anders aussehen kann. Und dann sind es oftmals gerade die bisher „guten“ Fonds, die besonders unter einer allgemeinen Börsenschwäche zu leiden haben. Werden hingegen auch „weiche“ Kriterien wie etwa die Qualität des Managements und der Wertpapierauswahl im Fonds berücksichtigt, ist der Bewertung eine höhere Glaubwürdigkeit beizumessen. Allerdings gibt es hierfür keine Garantien, kann doch z.B. das Fondsmanagement wechseln. Und nicht zuletzt muss sich der Fonds zudem für das eigene Portefeuille eignen. Wer bereits ausreichend deutsche Anleihen im Depot hat, wird auch mit einem 5-Sterne-Rentenfonds keine sinnvolle Diversifizierung erreichen können.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(19):14-14