Prof. Dr. Reinhard Herzog
40 Jahre ist es her, dass die damalige Bundesschuldenverwaltung, heute: „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“, mit dem Bundesschatzbrief ein neuartiges Anlageinstrument auf den Markt brachte. Ausgegeben wurden und werden zwei Tranchen: Beim Bundesschatzbrief Typ A werden die Zinsen jährlich ausgezahlt, beim Typ B erfolgt eine Zinsansammlung, sodass auch der Zinseszinseffekt genutzt wird. Gemeinsam ist beiden ein Jahr für Jahr steigender Zins. Damit erhalten Anleger einerseits eine vergleichsweise flexible Anlage, können Bundesschatzbriefe doch nach dem ersten Laufzeitjahr jederzeit in einem Volumen von bis zu 5.000 € pro Monat zurückgegeben werden. Der Preis ist exakt festgeschrieben, Kursrisiken gibt es keine. Andererseits bieten Bundesschatzbriefe die Chance auf eine marktgerechte Rendite, wenn die gesamte Laufzeit durchgehalten wird.
Schnell wurde dieses Konzept von Banken und Sparkassen übernommen. Angeboten werden Sparformen auf Kontobasis mit einem festen Basiszins plus einem jährlich steigenden Bonus. Während bei Bundesschatzbriefen nur eine sechs- (Typ A) bzw. siebenjährige (Typ B) Laufzeit vorgesehen ist, offeriert die Kreditwirtschaft entsprechende Verträge mit Laufzeiten von bis zu 25 Jahren. Der Ausstieg ist meist nicht an eine Höchstsumme gebunden, jedoch muss der gewünschte Betrag üblicherweise drei Monate vor dem Auszahlungstermin gekündigt werden.
Magere Renditen
Gut verzinst wird derzeit freilich keine dieser Anlageformen: Die Zinsstaffel der Bundesschatzbriefe beginnt bei lediglich 0,5% p.a. und reicht bis 4,25%, sodass sich per Endfälligkeit eine Rendite von 2,45% (Typ A) bzw. 2,74% (Typ B) ergibt. Auf ähnlich niedrigem Niveau liegen die Renditen von Banksparplänen – wobei hier zumindest die Chance besteht, im Falle eines Renditeanstiegs am Kapitalmarkt mit höheren Zinsen rechnen zu können.
Alternativ bieten mittlerweile einige Geldhäuser Stufenzinsanleihen an. Die Laufzeit beträgt meist vier bis sieben Jahre, vorgesehen ist ein regelmäßig steigender, oft recht attraktiver Zins. Darüber hinaus erfolgt manchmal auch noch eine Koppelung der Rückzahlung an die Wertentwicklung bestimmter Aktien, nicht selten verbunden mit einer Kapitalgarantie. Die Werbeaussage klingt dabei simpel: „Steigende Zinsen, Chancen auf Zusatzertrag und 100%ige Sicherheit.“
Vorzeitige Kündigung
Immer mehr Emittenten bauen sich mittlerweile jedoch ein „Hintertürchen“ in Form eines Kündigungsrechts in die Vertragsbedingungen ein. Versprochen wird z.B. eine Zinsstaffel, die bei 1,5% im ersten Jahr beginnt und auf über 6% im siebten Jahr ansteigt. Damit erscheint das Papier zunächst attraktiv, errechnet sich doch eine Rendite von mehr als 4,5%. Nach ein bis zwei Jahren kommt dann jedoch häufig das böse Erwachen: Der Emittent macht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch und zahlt das Papier zurück; der Anleger hat somit nur den Niedrigzins der Startphase erhalten. Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass gekoppelte Aktienkörbe oftmals mit Papieren ausgestattet werden, die einen Zusatzertrag zunichtemachen.
Unser Urteil: Stufenzinsanlagen sind nur dann eine überlegenswerte Alternative, wenn der Emittent kein Kündigungsrecht hat. Ansonsten sind normalverzinste Papiere meist die bessere Lösung.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(21):14-14