Claudia Mittmeyer
Eines der ersten großen Gesetzesvorhaben, das die neue Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, ist das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“, das am 18. Dezember den Bundesrat passieren soll. Mit ihm werden unter anderem Korrekturen vorgenommen bei der Unternehmensteuerreform 2008 sowie bei dem erst Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen neuen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (vgl. unseren Beitrag auf den Seiten 10 bis 12).
Dass hier erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht, haben wir auch im AWA bereits mehrfach betont und vor allem auf die Schwachstellen der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform hingewiesen. Gerade von den Haltefristen bei der steuerbegünstigten Übertragung von Betriebsvermögen und der damit korrespondierenden Lohnsummenregelung sind auch Apotheken betroffen. Dass die schwarz-gelbe Koalition die Notwendigkeit von Korrekturen erkannt hat und entsprechend gegensteuert, ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Dürfte man in diesem Zusammenhang noch einen weiteren Wunsch äußern, dann wohl den nach verständlichen und praktikablen Steuergesetzen. Denn wie einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unlängst zu entnehmen war, sehen sich etliche Finanzämter auch rund zwei Jahre nach Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 nicht in der Lage, die „neuen“ Regelungen entsprechend anzuwenden. Leidtragende sind einmal mehr die Bürger, die sich nicht nur fortwährend auf neue Steuergesetze einstellen müssen, sondern auch noch mit den Widrigkeiten bei deren Umsetzung konfrontiert werden. Auch hier wäre ein Gegensteuern dringend geboten.
Deutscher Apotheker Verlag
AWA-Redaktion
Claudia Mittmeyer
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2009; 34(24):2-2