Zukunft der Landapotheken

Drei Fragen an Dr. Hans-Peter Hubmann


Dr. Christine Ahlheim

Dr. Hans-Peter Hubmann ist 1. Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes e.V.

?Wie können die öffentlichen Apotheken in ländlichen Regionen auf den (prognostizierten) Landärztemangel reagieren?

Eine pauschale Aussage lässt sich dazu nicht treffen. Da müsste man das ganze Sze­nario mit den unterschiedlichsten Möglichkeiten einmal durchdeklinieren. Aber man kann festhalten: Wenn der einzige Arzt am Ort aufhört und auch im näheren Einzugsbereich der Apotheke keine weitere Praxis mehr ist, dann kann es schwierig werden. Zumal auf dem Land erfahrungsgemäß der Umsatz mit rezeptpflichtigen, also vom Arzt verordneten Arzneimitteln anteilig am Gesamtumsatz meistens höher ist als in Städten. Wenn die Rezepte wegbrechen, kann man sich kaum darauf einstellen. Apotheken in Städten mit viel Laufkundschaft können so etwas eher durch den Verkauf von OTC-Arzneimitteln wettmachen als Land­apotheken.

? Durch welche Maßnahmen könnte man eine ähnliche Entwicklung bei den Landapotheken verhindern?

Auch hier kann es keine Einheits- oder Patentlösung geben. Dafür sind die Strukturen und damit auch die lokalen Märkte zu heterogen. Ein kleiner Ort im Speckgürtel einer Großstadt wie München, Nürnberg oder Augsburg kann immer noch viel Kaufkraft haben. Ein Ort mit der gleichen Einwohnerzahl im hinteren Bayerischen Wald oder im Fich­telgebirge tut sich vielleicht schwerer. Auf demografische Entwicklungen wie etwa den Wegzug von Menschen aus ländlichen Gebieten hat man wenig Einfluss.

Was die Apothekenstruktur angeht, muss man sagen, dass hier der Wettbewerb den Markt regelt. In Deutschland haben wir, anders als etwa bei den Ärzten, absolute Niederlassungsfreiheit für Apotheken. Das ist nicht überall in Europa so. Wenn es ein Standort einfach nicht hergibt, dann wird sich dort auch kein Wirtschaftsbetrieb niederlassen. Egal ob Autohaus, Blumenhandlung oder eben Apotheke. Aber wenn der Politik an einer dezentralen, ortsnahen und sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gelegen ist, kann sie wichtige Rahmenbedingungen schaffen. Wichtig ist, dass der Apotheker unbedingt als freier Heilberuf erhalten bleibt. Bestehende Gesetze wie Regelung des Fremd- und Mehrbesitzes oder auch die Arzneimittelpreisverordnung bieten zudem sichere Leitplanken für Apotheken. Letztlich hält sich die Einflussmöglichkeit auf die wirtschaftliche und politische Großwetterlage in Grenzen. Was jedoch der Apotheker oder die Apothekerin in der Hand hat, sind Maß­nahmen der Kundenbindung. Kompetenz, guter Service und Freundlichkeit sind da ganz wesentliche Faktoren.

? Welche Zukunft sehen Sie für die Rabattverträge?

Da muss man vorausschicken: Der Grundgedanke der Rabattverträge ist nicht verkehrt. Die Preisverhandlungen finden da statt, wo sie hingehören: zwischen Anbieter und Käufer, also zwischen Pharmaindustrie und Krankenkassen. In Bayern haben sich die Rabattverträge als Maßnahme der Kostendämpfung ganz gut etabliert. Eine zentrale Rolle hat dabei die Beratung durch Apotheker gespielt. Viele Patienten erfahren erst bei der Rezepteinlösung in der Apotheke, dass ihre Krankenkasse bestimmte Präparate für sie vorgesehen hat und deshalb ihre Medikation umgestellt werden muss. Die Apotheken helfen den Patienten bei allen Fragen zu den neuen Rabattverträgen, egal ob es um pharmazeutische Bedenken oder Zuzahlungsregelungen geht.

Das Wichtigste ist, dass die Therapietreue der Patienten gewährleistet ist. Gerade bei Senioren ist die Umstellung auf ein neues Präparat schwierig, wenn sie ihr altes schon lange gewohnt sind. Da muss den pharmazeutischen Bedenken des Apothekers Rechnung getragen werden und er sollte im Ausnahmefall auch mal ein anderes Präparat als das Rabattarzneimittel abgeben dürfen. Und zwar ohne Angst haben zu müssen, dafür wirtschaftlich in Regress genommen zu werden. Außerdem sollte sich der bürokratische Aufwand auf ein Minimum beschränken. Beispielhaft ist etwa eine Kooperation des Baye­rischen Apothekerverbandes mit der AOK Bayern. Hier hat man einen partnerschaftlichen Weg bei der Umsetzung der Rabattverträge gefunden. Und das kommt letztlich dem Versicherten zugute.

Von den Krankenkassen wünschen wir uns etwas mehr Transparenz bei der Offenlegung ihrer Einsparungen durch die Rabattverträge. Wenn sich Millionen Patienten umstellen müssen und in den Apotheken mehr Aufwand entsteht, sollten die Kassen auch ihre Einsparungen offenlegen und gegenüber ihren Versicherten verantworten. Für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung lässt sich eine jährliche Einsparung von einer Milliarde Euro schätzen. Dieser Wert muss von den gemeldeten Arzneimittelausgaben abgezogen werden, um die tatsächlichen Ausgaben ermitteln zu können.

Wie es künftig mit den Rabattverträgen weitergeht, das entscheidet die Politik. Hier muss man abwarten, welche Maßnahmen das Bundesgesundheitsministerium konkret in diesem Bereich plant.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(09):3-3