Claudia Mittmeyer
- Deutschlands Entscheider aus der Gesundheitswirtschaft stellen der Bundesregierung ein schlechtes Zeugnis aus: Knapp die Hälfte (49,6%) beurteilt die bisherige Arbeit in der Gesundheitspolitik mit mangelhaft oder ungenügend, nur 6% mit gut. Das geht aus einer Umfrage bei mehr als 300 Führungskräften von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft hervor, die die Financial Times Deutschland zusammen mit der Unternehmensberatung B-LUE Management Consulting durchgeführt hat.
- Die Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK Birgit Fischer hat im Interview mit der „Südwest Presse“ angekündigt, dass alle Krankenkassen – auch die Barmer GEK – spätestens im kommenden Jahr Zusatzbeiträge von ihren Versicherten erheben müssten, falls das Defizit größer werde. In diesem Jahr hänge es davon ab, ob weitere Kostensenkungsmaßnahmen, z.B. im Arzneimittelbereich, wirksam würden.
- Gute Nachrichten für Urlauber: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs dürfen Fluglinien ihren Kunden künftig nicht mehr vorschreiben, in welcher Reihenfolge sie ihre Tickets nutzen (Aktenzeichen Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09). Unzulässig wird damit die häufig verwendete Klausel, nach der Kunden die gebuchten Flüge nur in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge antreten dürfen – mit der Konsequenz, dass ein gebuchter und bezahlter Rückflug verfällt, wenn der Hinflug nicht wahrgenommen wird.
- Bei der Selbstmedikation verlassen sich die Menschen in Deutschland auf wohnortnahe Apotheken. So ist es nach einer repräsentativen infas-Umfrage im Auftrag des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) für 76% der Bundesbürger „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“, dass sie sich in der Apotheke um die Ecke mit rezeptfreien Arzneimitteln versorgen können.
- 230.000 neue Versicherte verzeichnet die Techniker Krankenkasse seit Anfang des Jahres, bei der Barmer GEK sind es 150.000. Das Gros der Neuzugänge kommt, wie das Handelsblatt aus Kassenkreisen erfuhr, von der DAK und der KKH, die beide einen Zusatzbeitrag erheben. Wegen der langen Kündigungsfristen wird es jedoch erst Anfang Juli erste verlässliche Daten zu den Wanderungen zwischen den Kassen geben.
- Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 263/09) kann ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen, wenn nur einer von mehreren Mietern eines Objekts die Abrechnung erhalten hat.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(10):2-2