Claudia Mittmeyer
- Kurz vor der für den 17. August angesetzten Verkündung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Apotheken-Bonussystemen wurde der Termin überraschend auf den 9. September verlegt. Bereits im April hatte die mündliche Verhandlung zu den sechs Verfahren stattgefunden, die dem Bundesgerichtshof zur Revision vorgelegt wurden.
- In der September-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest hat die Stiftung Warentest 21 gesetzliche Krankenkassen auf Beratung, Service und das Informationsangebot im Internet hin überprüft. Ergebnis: Testsieger sind die AOK Plus und die Techniker Krankenkasse, die beide mit „gut“ abschnitten. Alle anderen getesteten Kassen erhielten die Note „befriedigend“.
- Gesetzlich Krankenversicherte, die den von den Krankenkassen geforderten Zusatzbeitrag nicht zahlen, müssen künftig damit rechnen, einen Strafzuschlag entrichten zu müssen. Dieser soll nach einem Beschluss der Gesundheitspolitiker der Koalitionsparteien mindestens 30 € betragen, maximal jedoch bei drei monatlichen Zusatzbeiträgen liegen. Einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge verweigern bisher rund eine Million gesetzlich Versicherte die Zahlung des Zusatzbeitrags.
- Während die einen dem Zusatzbeitrag hinterherlaufen müssen, sehen andere keine Notwendigkeit, diesen zu verlangen. So haben drei Krankenkassen angekündigt, auch 2011 auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen zu verzichten.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(17):2-2