Berücksichtigung der Patienteninteressen

Drei Fragen an Wolfgang Zöller


Claudia Mittmeyer

Wolfgang Zöller (MdB/CSU) ist Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten.

?In welche Richtung sollte sich aus Ihrer Sicht als Patientenbeauftragter unser Krankenversicherungssystem langfristig entwickeln?

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung formuliert das Ziel eindeutig: Die Patientensouveränität und die Patientenrechte werden gestärkt. Das Wohl der Patientinnen und Patienten muss im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung stehen.

Mir geht es darum, dass Patienten künftig stärker als Partner im System gesehen werden und nicht – wie es heutzutage von einem Großteil häufig wahrgenommen wird – als Bittsteller bei den Krankenkassen und Ärzten. Daher sehe ich meine Hauptaufgabe darin, im kommenden Jahr das Patientenrechtegesetz durchs Parlament zu bringen.

Die Patienten brauchen Sicherheit. Gesichert sein muss aber natürlich auch die Finanzierung des Krankenversicherungssystems. Wir wollen eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung, wobei sich die finanziellen Mittel am Versorgungsbedarf orientieren müssen – und nicht umgekehrt. Daneben brauchen wir Transparenz über Qualität, Leistungen und Preise. Die Patienten sollen über Art und Ausmaß der bei ihnen er­forderlichen medizinischen Maßnahmen wesentlich mitbestimmen können. Bei diesem Entscheidungsprozess werden die Patienten durch vielfältige Ansprechpartner im Gesundheitswesen, also auch von den Apotheken, unterstützt. Erfreulich ist außerdem, dass es ab Januar 2011 eine unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung in Deutschland als Regelversorgung geben wird. Das sieht der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) vor.

Ich könnte an dieser Stelle noch vieles aufzählen. Nur würde das den Rahmen hier sprengen. Aber zu den Rabattverträgen möchte ich mich noch äußern. Sinn des Gesetzes war, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei teuren Medikamenten, die nicht der Festbetragsregelung unterliegen, mit den Herstellern Rabattverträge aushandeln können. Dass die Kassen jetzt Rabattverträge über die ganze Bandbreite der Generika schließen, ist nicht patientenfreundlich. Letztendlich entscheidet hierdurch der Krankenkassenvertreter, welches Medikament der Patient bekommen soll. Das verunsichert die Patienten und muss geändert werden. Deshalb habe ich mich für die Therapiefreiheit beim Arzt eingesetzt. Meine Vorstellung einer Mehrkostenregelung ist im AMNOG verankert. Die Patienten werden demnach wieder mehr Wahlfreiheit haben. Sie dürfen ihr gewohntes Arzneimittel behalten, wenn sie dafür zunächst in Vorleistung gehen. So können sie auch nicht rabattierte Präparate auswählen.

Bei allen Vorhaben, die Pa­tienten betreffen, muss der Gesetzgeber immer die Stellungnahme des Patientenbeauftragten mitberücksichtigen. Und das wird den Bür­gerinnen und Bürgern zugutekommen.

?Welche Ansprüche sollten die Patienten an „ihre“ Apotheke haben?

Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Apotheke umfassend informiert, berät, aufklärt und qualitativ gute Präparate ausgibt. Lösen Patienten ihre Rezepte ein, dann erwarten sie individuelle Hinweise zur Dosierung. Insbesondere ältere Menschen vergessen häufig, was genau der Arzt angeordnet hat. Auch Verwechselungen können damit ausgeschlossen werden.

Sie möchten weiterhin Auskunft über preisgünstige(re) Alternativen erhalten. Patienten, die mehrere Medikamente einnehmen – egal, ob verschreibungspflichtig oder nicht – erwarten zudem, dass sie in einer Apotheke über problematische Wechselwirkungen aufgeklärt werden. Das ist ganz wichtig. Ich gehe davon aus, dass daran weiter intensiv gearbeitet wird.

Oder nehmen wir eine andere Situation: Eine bestimmte Zahl von Medikamenten ist nicht rezeptpflichtig. Die Kunden zielen auf Selbstmedikation ab, z.B. beim Kauf von Schmerzmitteln. Wenn Apotheker in solchen Fällen nur Verkaufsgespräche führen, ohne den Zustand der Patienten zu hinterfragen oder den Besuch eines Arztes zu empfehlen, würden sie von mir schlechte Noten erhalten. „Meine Apotheke“ vor Ort ist hier optimal aufgestellt, die Kunden kommen von weit her – solche Apotheken bestehen im Wettbewerb.

?Auf welchen Gebieten könnten die öffentlichen Apotheken noch mehr als bisher für die Patienten leisten?

Nun, ich denke, neben den bereits angesprochenen Punkten, an den Wunsch vieler Patientinnen und Patienten, auch in der Apotheke stets diskret bedient zu werden. Ebenso wie beim Arzt möchte auch dort kein Patient, dass War­tende mithören können. Das ist eine Frage der internen Organisation.

Darüber hinaus wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger, dass die Apotheker immer als Partner und nicht als Konkurrent zum behandelnden Arzt auftreten sollten. Für die Therapie sind die Ärz­tin­nen und Ärzte zuständig. Die Risiken und Nebenwirkungen der verordneten Arzneimittel erläutern detailliert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Apotheke. Eine partnerschaftliche Kommunikation, ein respektvoller Umgang mit den Patienten und ein entsprechendes Vertrauensverhältnis zwischen Patient, Arzt und Apotheker können nur durch ein Miteinander entstehen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(17):3-3