Claudia Mittmeyer
Eltern verlieren den Anspruch auf das Kindergeld, sofern die eigenen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes den hierfür maßgebenden Jahresgrenzbetrag auch nur geringfügig übersteigen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die entsprechende Grenzbetragsregelung für verfassungsgemäß und wies mit seinem Beschluss (Aktenzeichen 2 BvR 2122/09) die Beschwerde eines betroffenen Vaters ab.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(17):4-4