Börsengepflogenheiten

Mit dem passenden Limit zum Anlageerfolg


Prof. Dr. Reinhard Herzog

„Zum Tiefstkurs kaufen, zum Höchstkurs verkaufen“ – so lautet eine alte Erfolgsregel der Börse, die sich mangels zuverlässiger Prognosen leider nur selten umsetzen lässt. Um dennoch möglichst günstig zu kaufen und teuer zu verkaufen, bieten sich Kurslimits an.

Der Wertpapierkauf ist heute dank Computerhilfe kein Problem mehr. Nur einige Mausklicks genügen und schon sind die gewünschten Papiere im Depot. Ebenso einfach ist der Verkauf: Wertpapier an­klicken, Verkaufsbutton wählen, TAN eingeben und wenige Sekunden später wird die Order ausgeführt. Der Aus­führungskurs ist allerdings in der Regel vorher nicht bekannt, vielmehr entscheidet das Wechselspiel aus Angebot und Nachfrage letztendlich über den Preis. Insbesondere bei kleineren Nebenwerten sowie Anleihen kann schon ein Auftrag im mittleren fünfstelligen Euro-Volumen erhebliche Kursausschläge zur Folge haben.

Vorsorgen mit Kauf- und Verkaufslimits

Schutz bietet hier ein Kurslimit. Kostet eine Aktie beispielsweise aktuell 30 € und will der Anleger maximal 31 € dafür bezahlen, gibt er zusammen mit dem Kaufauftrag ein Limit in der gewünschten Höhe an. Ausgeführt wird die Order dann nur noch, wenn dieses Limit eingehalten werden kann. Vergleichbares gilt beim Verkauf: Wenn ein Pa-pier mit 15 € Euro notiert, ein Anleger aber mindestens 16 € für seine Aktien bekommen will, kann er das Limit in dieser Höhe ansetzen. Der Auftrag kommt also erst dann zur Ausführung, wenn das Papier mindestens 16 € kostet. Die Order kann dabei wahlweise auf den aktuellen Börsentag befristet werden, durchaus üblich sind auch Limitgültigkeiten bis zum Wochen- oder Monatsende.

Allerdings kennt speziell der XETRA-Handel noch weitere Limits: Insbe­sondere für Pro­‑ fis interessant ist das so­genannte Fill-or-Kill-Limit. Hier erfolgt die Ausführung nur dann, wenn der Auftrag vollständig ausgeführt werden kann. Ordert der Anle­ger beispielsweise 100.000 Aktien eines kleineren Unternehmens, während an der Börse lediglich Verkaufsaufträge von 1.000 Stück vorliegen, wird der Auftrag gestrichen. Interessant ist dieser speziell bei Nebenwerten bedeutsa­‑ me Ordertyp immer dann, wenn man keine Kleinstpo­‑ si­tionen erwerben möchte. Denn ohne einen solchen Zusatz bekommt der Anleger die ersten 1.000 Stück eingebucht, deren Verwaltung sich dann möglicherweise gar nicht lohnt.

Für schnelle Trader

Ähnlich konzipiert ist die Immediate-or-Cancel-Order. Hier muss der Auftrag sofort mit der maximal verfügba­ren Stückzahl ausgeführt wer­den, sobald er an die Börse gelangt. Der nicht ausführbare Teil wird hingegen gestrichen. Möglich sind allerdings Teil­aus­führungen, also die Aufteilung der Order auf mehrere Transaktionen.

Dieser Ordertyp kommt also insbesondere für Anleger in Betracht, die schnelle Entscheidungen lieben. Meldet ein Unternehmen beispielsweise überraschend gute Gewinne, kann der Anleger eine solche Order zum bisherigen Börsenpreis platzieren. Geht seine Rechnung auf, bekommt er das Papier noch. Hat der Markt jedoch bereits reagiert und ist die Notierung sprunghaft gestiegen, wird der Auftrag automatisch gelöscht.

Nahezu unverzichtbar sind die Stopkurs-Limitierungen geworden. Hier kennt man die Stop-Buy-Order und die Stop-Loss-Order. Bei der Stop-Buy-Order wird das Wertpapier gekauft, wenn der aktuelle Kurs das Limit erreicht oder überschreitet. Dieses Limit eignet sich also speziell für einen Anleger, der den Markt nicht regelmäßig beobachten kann und seine Entscheidun­gen z.B. aufgrund der Charttechnik fällt. Denn häufig wird eine Aktie erst dann interessant, wenn ihr Kurs ein bestimmtes Limit überschritten hat. Ausschlaggebend kann beispielsweise eine gewis­‑ se Chartformation sein, aber auch das Überschreiten einer lange Zeit vergeblich anvisierten Kursmarke. Mit der Stop-Buy-Order werden solche Chancen nicht mehr über­sehen.

Schutz vor Verlusten

Wesentlich häufiger wird hingegen die Stop-Loss-Order verwendet. Hier erfolgt der Verkauf, wenn der aktuelle Kurs auf oder unter das fest­gelegte Limit fällt. Hat ein Anleger also die XY-Aktie zu 100 € gekauft und möchte er maximal 15% Kursverlust hinnehmen, so kann er eine Stop-Loss-Order bei 85 € platzieren. Damit ist er selbst dann auf der sicheren Seite, wenn er beispielsweise wegen eines Urlaubs die Kurse nicht laufend beobachten kann.

Zwei Dinge sind jedoch zu beachten: Zum einen sollten bei dieser Limitvariante möglichst keine „runden“ Zahlen oder charttechnisch wichtige Marken verwendet werden. Denn wenn viele ähnliche Aufträge im Markt liegen, könnte der Kurs gerade eben dieses Limit erreichen, den Auftrag auslösen und dann wieder eine Gegenbewegung vollziehen. Wird also das Limit in unserem Beispiel statt bei 85 € bei z. B. 84,30 € angesiedelt, ist das Risiko eines vor­eiligen Verkaufs deutlich reduziert.

Zum anderen eignet sich die-se Limitvariante nur selten für marktenge Papiere mit hohen Kursschwankungen. Denn allein schon das gesetzte Limit kann dazu führen, dass der Kurs kurzzeitig in diesem Bereich festgelegt wird, sich dann aber wieder gegenläufig entwickelt. Bei größeren Aufträgen kann es daher durchaus sinnvoll sein, die Order bei solchen marktengen Titeln zu splitten, d.h. gestaffelt klei­nere Volumen zu verkaufen. Im Übrigen muss sich jeder An­leger darüber im Klaren sein, dass an den meisten Börsen ein „offenes Orderbuch“ besteht, in dem andere Investoren die aktuellen Offerten einsehen können.

Limits auch kombinieren

Einige Banken bieten mittlerweile Kombinationsmodelle aus diesen Varianten an, die gerade auch für den pri­vaten Anleger von Bedeutung sind. Hier ist die One-Cancels- Other-Order zu nennen, bei der Anleger zwei Limits für den Verkauf angeben müs­sen. Liegt der Börsenkurs einer Aktie z.B. bei 100 €, kann der Anleger eine One-Cancels-Other-Order mit Limits bei 120 € sowie bei 80 € er­teilen. Steigt der Börsenkurs auf mindestens 120 €, also den Zielkurs des Anlegers, erfolgt der Verkauf und der zweite Orderteil wird gestrichen. Fällt die Notierung indes auf 80 € oder weniger, dann wird das Papier ebenfalls verkauft und der Anleger somit vor höheren Verlusten geschützt. Auch hier wird der zweite Orderteil gestrichen. Letztlich handelt es sich also um eine Kombination aus klassischem Verkaufslimit und Stop-Loss-Limit.

Eine der wichtigsten Regeln der Börse ist es, Gewinne laufen zu lassen, aber Verluste zu begrenzen. Erfüllen lässt sich diese Regel mit dem Trailing-Stop-Loss-Limit. Es handelt sich zunächst um ein Stop-Loss-Limit, das z.B. 10% un­ter dem Einstandskurs eines Wertpapiers festgelegt wird. Gleichzeitig ist jedoch bei steigenden Kursen eine automatische Anpassung vorgesehen. Kauft ein Anleger also z.B. eine Aktie für 80 € und erteilt er ein entsprechendes Limit bei 72 €, erfolgt der Verkauf im Fall eines Kursrückgangs nach Erreichen dieser Marke. Steigt jedoch der Kurs z.B. auf 100 €, wird das Limit automatisch von der Bank angepasst, hier also auf 90 €. Fällt dann der Kurs wieder, bleibt das Limit auf dem erreichten Niveau „eingefroren“.

Der Anleger genießt also ein hohes Maß an Sicherheit, ohne Chancen zu vergeben. Der gewünschte Abstand kann dabei sowohl – wie oben dargestellt – in Form eines prozentualen Werts oder aber als fester Betrag vorgegeben werden. Die Prozentvorgabe ist immer dann interessant, wenn man in absehbarer Zeit hohe Kurssteigerungen erwartet.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(17):14-14