Gesetzliche Krankenversicherung

Drei Fragen an Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg


Claudia Mittmeyer

Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.

?Unter welchen Voraussetzungen könnten Sie sich vorstellen, dass das ABDA-KBV-Konzept zur Arzneimittelversorgung umgesetzt wird?

Das Konzept ist für uns nicht überzeugend. Der bisher erfolgreich etablierte qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftliche Ansatz bei der Arzneimittelversorgung soll damit aufgeweicht werden. Das können wir weder inhaltlich gut finden und noch viel weniger unter Kostenaspek­ten.

Während die Ärzte aus jeglicher wirtschaftlicher Verantwortung bei der Arznei­mittelverordnung entlassen werden wollen, geht es den Apothekern darum, neue Verhandlungskompetenz zu übernehmen. Die Apotheken wären im sogenannten Zielpreismodell zentrales Scharnier zwischen Kassen und Pharmaherstellern. Die zwischen Apo­theken und Pharmaherstellern ausgehandelten Rabatte bleiben jedoch anonym. Wir müssen daher davon ausgehen, dass ausgehandelte Rabatte nicht vollständig weitergegeben werden. Eine Versorgung über Zielpreise geht zulasten der Rabattverträge der einzelnen Kassen und hebelt die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte aus. Vereinbarte Laufzeiten und Konditionen würden zudem zwischenzeitliche Anpassun­gen von Festbeträgen berühren.

?Wie beurteilen Sie die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, Elemen­te der PKV − insbesondere die Kostenerstattung − vermehrt in der GKV einzu­führen?

Die Kostenerstattung als Standard für die gesetzliche Krankenversicherung lehnen wir ab, da sie zulasten von Patienten geht. Es ist doch gerade der große Vorteil für die gesetzlich Versicherten, dass sie sich im Krankheitsfall keine Sorgen machen müssen, ob sie die Behandlung auch bezahlen können. Denn dafür sorgt das „Serviceangebot“ der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können mit den Ärzten auf Augenhöhe nicht nur über den Preis verhandeln, sondern auch über die Qualität der Behandlung. Menschen in Notlagen dagegen wollen Hilfe und nicht mit dem Arzt über seine Behandlung diskutieren bzw. einzelne Behandlungsschritte oder Rechnungsposten infra­ge stellen. Beim Gesamtpaket der gesetzlichen Krankenkassen können Patienten sicher sein, dass sie nicht überfordert oder gar übervorteilt werden. Das schätzen ganz offenbar auch unsere Versicherten so ein, denn bisher haben nur unter zwei Prozent das freiwillige Angebot der Kostenerstattung genutzt.

Es ist eine Illusion, dass das Prinzip Kostenerstattung die Kosten senkt. Wenn Vorkasse-Tarife wirklich so effektiv wären, dann müssten die Privatkassen jetzt nicht darum kämpfen, die Instrumente der gesetzlichen Krankenkassen nutzen zu dürfen. Auch ein Blick auf die Verwaltungskosten bestätigt: Kostenerstattung ist nicht preiswert. Die Verwaltungskosten der privaten Versicherungsunternehmen sind seit Jahren dreimal so hoch wie die der gesetzlichen Krankenkassen.

?Welche zusätzlichen − auch honorierbaren − Leistungen würden Sie sich von den Apotheken wünschen?

Die Apotheken sollen und dürfen keine wettbewerbsfreie Zone bleiben. Hier sehen wir ein großes Entwicklungspotenzial, das Apotheker im Sinne einer sicheren und effizienten Arzneimittelversorgung auch jenseits der OTC-Produkte aktiv nutzen sollten. Gerade weil die deutsche Bevölkerung älter wird, die Anzahl chronisch kranker, immobiler Menschen steigt, muss über neue Vertriebswege jenseits der klassischen Apotheke an der Ecke diskutiert werden. Auch der Wegfall des Fremd- und Mehrbesitzverbots könnte als Wettbewerbsmotor für die gesamte Branche wirken.

Das Sozialgesetzbuch steckt die Aufgaben des Apothekers im Versorgungsprozess klar ab: Abgabe von und Beratung über Arzneimittel. Wenn nach aktuellen Untersuchungen der Stiftung Warentest nur sieben von 50 Apotheken bei der Beratung ein „gut“ erhalten, ist viel an der eigentlichen Kernkompetenz zu verbessern, bevor der Blick auf neue Gebiete gerichtet werden sollte. Um es ganz klar zu sagen: Jenseits der über die Arzneimittelpreisverordnung bereits abgegoltenen Vergütung der Beratung zu Arzneimitteln sehen wir zurzeit keinen Spielraum für Zusatzleistungen, die mit Beitragsgeldern finanziert werden sollten. Wenn überhaupt, wären für uns Modellprojekte oder Mo­delle zur Integrierten Versorgung denkbar.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(21):3-3