Gesundheitspolitik aktuell

Drei Fragen an Daniel Bahr


Claudia Mittmeyer

Daniel Bahr (MdB FDP) ist Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und FDP-Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen.

?Wie sehen die weiteren Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform unseres Gesundheitswesens aus?

Das deutsche Gesundheitswesen bedarf immer wieder der Veränderung, um es auf dem hohen Versorgungsniveau zu erhalten, um das uns andere Länder beneiden. Mit der nun vom Deutschen Bundestag beschlossenen Reform des Arzneimittelmarktes und der Finanzierungsreform haben wir zwei der schwierigsten Probleme im System angegangen. Mit der Finanzreform lösen wir nicht nur die kurzfristigen Finanzprobleme im Gesundheitssystem, sondern schaffen auch den Einstieg in ein neues System, das endlich für mehr Gerechtigkeit, Transparenz und Wettbewerb sorgt. Denn mit der Einführung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge geben wir den Krankenkassen eben die Beitragsautonomie zurück, die ihnen durch die Vorgängerregierung mit dem Einheitsbeitrag im Gesundheitsfonds genommen wurde. Gleichzeitig entkoppeln wir die Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten und sorgen so dafür, dass steigende Gesund­heits­aus­gaben nicht automatisch den Arbeitsmarkt belasten.

Die Reform des Arzneimittelmarktes wird das im weltweiten Vergleich zu hohe Niveau der Arzneimittelpreise in Deutschland auf ein vertretba­res Maß senken. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass innovative Arzneimittel den Patienten in Deutschland auch weiterhin sofort bei ihrer Markteinführung zur Verfügung stehen.

Uns allen ist klar, dass wir damit nicht am Ende der Reform­agenda angelangt sind. Weitere Reformen müssen folgen, die dirigistische Maßnahmen der Vergangenheit durch mehr Wahlmöglichkeiten und Freiheiten für Leistungserbringer und Versicherte ersetzen. Dazu zählt insbesondere eine Reform der ambulanten Versorgung, die wir uns für das kommende Jahr vorgenommen haben. Sehr intensiv werden wir uns des Themas Prävention annehmen. Ein weite­rer Punkt ist die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung, zu der ja schon viele konstruktive Gespräche mit den Fachverbänden stattgefunden haben. Und nicht zu vergessen natürlich die Reform der Pflegeversicherung, die wir ebenfalls jetzt in Angriff nehmen werden.

?Was können Sie dem Vorwurf entgegensetzen, dass die Anforderungen an die öffentlichen Apotheken steigen und gleichzeitig die Gewinne durch das AMNOG deutlich reduziert werden?

Hätte die Koalition nicht gehandelt, wäre im Jahr 2011 in der GKV ein Defizit von bis zu neun Milliarden Euro angefallen. Ein so hohes Defizit kannte die GKV bisher nicht. Ich denke, bei dieser Größenordnung ist klar, dass alle Betei­ligten im Gesundheitswesen einen Beitrag zur Konsolidierung leisten müssen.

Die Koalition hat aufgrund von Gesprächen sowohl mit Vertretern der Apothekerschaft als auch mit dem Großhandel entschieden, das beim Vertriebsweg geplante Einsparvolumen von rund 400 Mio. € je zur Hälfte auf die Handelsstufen aufzuteilen. Wir haben dabei die Anregungen der Apothekerschaft aufgegriffen, dass besser die rabattfähige Großhandelsvergütung höher ausfallen solle und dann ein erhöhter Apothekenabschlag einen Ausgleich schaffen könne. Die Koalition hat dann gemeinsam entschieden, dass der Apothekenrabatt von derzeit 1,75 € auf 2,05 € je Packung erhöht wird. Wir beschränken das aber nur auf die Jahre 2011 und 2012. Ab dem Jahr 2013 wird der Apothekenrabatt wieder vertraglich ausgehandelt.

Ich weiß, dass wir den Apotheken damit etwas abverlangen. Die Apotheken profitieren derzeit von der Absenkung des Rabatts von 2,30 € auf 1,75 €. Aber durch die Erhöhung des Rabatts für die kommenden zwei Jahre um 30 Cent je Packung wird die Existenz der Apotheken nicht infrage gestellt. Die Apotheken werden durch die Erhöhung des Apothekenrabatts nicht alle mit einem gleich hohen Betrag belastet. Denn der Rabatt ist packungsbezogen. Der neue Apothekenrabatt ist auch niedriger als der Betrag von 2,30 € je Packung, den die Apotheken bis Ende 2009 tatsächlich gezahlt haben.

?Sehen Sie derzeit überhaupt noch die Möglichkeit, dass die Pick-up-Stellen in Drogeriemärkten etc. verboten werden?

Das Bundesgesundheitsministerium hat sich vehement dafür eingesetzt, dass der Missbrauch beim Versandhandel durch sogenannte Pick-up-Stellen unterbunden wird. Das Ministerium hat ja eine entsprechende Regelung in den Referentenentwurf des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes aufgenommen. Beim Abstimmungsverfahren mit den Bundesressorts haben Justiz- und Innenministerium aber verfassungsrechtliche Einwände vorgebracht. Darüber können wir uns nicht einfach hinwegsetzen.

Auch das Bundesverwaltungs­gericht hält ja ein generelles Pick-up-Verbot nicht für grundgesetzkonform. Für möglich gehalten wird allenfalls eine weniger weitgehende Regelung, wie Vorgaben mit strengen Anforderungen an solche Stellen. Allerdings habe ich in dieser Hinsicht Verständ­nis für Befürchtungen vor einer „Apotheke light“. Deshalb haben wir nach Rücksprache mit der ABDA-Spitze von ei­nem solchen Weg abgesehen.

Sowohl das BMG als auch ich persönlich werden uns aber weiterhin dafür einsetzen, Auswüchse des Versand­handels mit Arzneimitteln durch Pick-up-Stellen zu verhindern.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2010; 35(24):3-3