Wohnraummietrecht

Flächenunterschreitung bei möblierter Wohnung


Dr. Christine Ahlheim

Auch bei einer möbliert vermieteten Wohnung kann der Mieter bei einer Flächenabweichung zu seinen Ungunsten die Miete entsprechend mindern. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. März 2011 (VIII ZR 209/10) hervor. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter auf Rückzahlung der seiner Ansicht nach zu viel gezahlten Miete geklagt. Im Mietvertrag war die Wohnungsgröße mit 50 m 2 ange­geben, tatsächlich betrug sie nur 44,3 m 2 – mithin eine Flächenabweichung von 11,5%.

Nach Ansicht der Richter berechtigt eine Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten von mehr als 10% den Mieter auch bei möbliertem Wohnraum zu einer Minderung der Miete in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte unterschreitet.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(06):4-4