Dr. Christine Ahlheim
Ab Ende kommenden Jahres müssen Versicherungsunternehmen einheitliche Tarife für Männer und Frauen anbieten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge, die das Geschlecht der Versicherten berücksichtigen, für unzulässig erklärt (C-236/09).
Bislang ist es üblich, dass das Geschlecht als Risikofaktor bei Versicherungsverträgen einbezogen wird. Dies stellt nach Ansicht der EuGH-Richter jedoch eine unzulässige Diskriminierung dar. Bis zum 21. Dezember 2012 haben die Versicherer – nach entsprechender Umsetzung des Urteils in nationales Recht – nun Zeit, ihre Versicherungsbedingungen und Tarife entsprechend zu ändern.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(06):4-4