Traditionelle Chinesische Medizin

Granulate sind Arzneimittel


Dr. Christine Ahlheim

Granulate der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) sind rechtlich als Arzneimittel einzustufen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. März 2011 (BVerwG 3 C 8.10). Nach Ansicht der obersten Verwaltungsrichter handelt es sich bei TCM-Granulaten um so­genannte Präsentationsarz­neimittel, für deren Einfuhr eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(06):4-4