Kapitallebensversicherung

Der vorzeitige Ausstieg bringt hohe Verluste


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Die deutschen Lebensversicherer haben Grund zum Jubeln: 100 Millionen Verträge wurden bereits abgeschlossen, jährlich kommen 6 Millionen dazu. Doch die Kehrseite der Medaille ist, dass nur 50% der Kapitallebensversicherungen planmäßig durchgehalten werden.

Als „dritte Säule der Altersvor­sorge“ ist die Kapitallebensversicherung seit Jahrzehnten in den Köpfen der Bürger verankert. Eine solide Wertentwicklung, ein hohes Maß an Sicherheit und nicht zuletzt der Risikoschutz für die Familie sind in der Tat Werbeargumente, denen sich niemand vollständig entziehen kann. Doch das Image der Lebensversicherer ist nicht erst seit der Finanzkrise deutlich ange­kratzt: Die Renditen fällig gewordener Policen liegen seit Jahren erheblich unter den bei Vertragsabschluss prognostizierten Leistungen. Lücken zwischen 20% und 50% sind keineswegs selten – zum Leidwesen der Vertragsinhaber, die mit der Police ihre Altersvorsorge sichern wollten.

Teurer Sparvorgang

Aber nicht erst zum Vertragsende stellt sich oft heraus, dass der Abschluss ein Fehler war. So ist die Absicherung für den Todesfall meist viel zu niedrig. Der Grund: Die Kombination mit dem Sparvorgang hat hohe Prämien zur Folge. Eine wirklich risikogerechte Absicherung kann sich deshalb kaum jemand leisten. Hier ist die Ri­si­kole­bens­ver­sicherung die bes­sere Alternative, selbst wenn damit kein Sparvorgang verbunden ist.

Hinzu kommt die Inflationsproblematik: Während man in den 1970er-Jahren noch auf ei­ne Police mit z.B. 5.000 € Versicherungssumme stolz war, reicht die Auszahlung heute – selbst unter Berücksichtigung der Gewinnanteile – gerade einmal zur Finanzierung einer Urlaubsreise. Von einem „Baustein der Altersvorsorge“ kann hier nicht mehr gesprochen werden.

Aber auch die Versicherer haben einiges zum schlechten Image beigetragen: Hohe Provisionen füh­ren oft zur ein­sei­ti­gen Beratung und zu über­höh­ten Kapitalpolicen. Die in­transparente Vermengung von Vorsorgeanteilen und Risikoabsicherung in der Prämie ist ebenfalls ein Ärgernis, das immer wieder den Verbraucherschutz auf den Plan ruft.

Bestehende Versicherungsverträge sollten daher regelmäßig kritisch unter die Lupe genommen werden. Wer nicht ganz aussteigen möchte, kann über Vertragsoptimierungen zumindest Teile der Prämie einsparen:

  • Jährliche Beitragszahlung – wer die Prämie einmal jährlich statt monatlich abbuchen lässt, senkt die Kosten um einige Prozent.
  • Wegfall der Dynamik – die gern gewählten Anpassun­gen von Prämie und Versicherungssumme reduzieren zwar die Inflationsproblema­tik. Da sie aber versicherungsintern stets als Neuabschluss gewertet werden, bringt die Dynamik Nachteile bei der Rendite.
  • Verzicht auf Zusatzversicherungen – beliebt sind Bausteine wie die Verdoppelung der Versicherungssumme bei Unfalltod. Doch niemand kann erklären, warum der Unfalltod mehr „wert“ sein soll als ein natürlicher Tod – außer für die Gesellschaft, die hierfür erhebliche Prämienzuschläge erhebt. Auch eine gekoppel­te Berufsunfähigkeitsversicherung ist allenfalls dann sinnvoll, wenn sie einen ausreichend hohen Versicherungsschutz vorsieht – der in dieser Kombination wiederum kaum bezahlbar ist.

Während in diesen Fällen der Sparvorgang nicht verändert wird, sind auch konsequentere Einschnitte möglich:

  • Beitragsfreistellung – dabei wird die Versicherungssumme auf die Höhe des Rückkaufswerts herabgesetzt, weitere Beiträge brauchen nicht mehr bezahlt zu werden, Gewinnanteile gehen jedoch nicht verloren.
  • Laufzeitverkürzung – bei die­ser Variante wird die Versicherungssumme des Vertrags herabgesetzt und die Restlaufzeit in der Regel auf mindestens zwei bis fünf Jahre verkürzt, wobei das Ganze dann noch mit einer Beitragsfreistellung kombiniert werden kann.
  • Beitragsstundung – sie wird bei einem vorüber­gehenden Finanzengpass meist für maximal zwölf Monate gewährt und mit marktüblichen Zinsen be­legt. Möglich ist die Verrechnung mit der Ablaufleistung.
  • Policendarlehen – bis zur Hö­he des Rückkaufswerts wird ein Darlehen aufgenommen, das bei Fälligkeit der Police in einer Summe zurückgezahlt wird. Die Kos­ten sind regelmäßig deutlich niedriger als bei einem Bankkredit, auch die Abwicklung ist unkompliziert.

In allen diesen Fällen ist zu berücksichtigen, dass sich der Versicherungsschutz und die Ablaufleistung entsprechend verringern. Sollte hier Bedarf bestehen, ist der Abschluss z.B. einer Risikolebensversicherung oder eines Sparvertrags überlegenswert.

Erst seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, Verträge auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Das Problem: Nur Policen solide wirtschaftender Gesellschaften mit maximal 15 Jahren Restlaufzeit und mindestens 15.000 € Rückkaufswert kommen hier überhaupt infra­ge. Der Ablauf ist vergleichsweise einfach: Im Internet lassen sich potenzielle Käufer finden, die in alle Rechte und Pflichten des Vertrags einsteigen. Die Police wird also gegenüber der Versicherung weitergeführt, die Prämien jedoch vom Käufer bezahlt. Ihm steht auch die Ablaufleistung am Ende der Vertragslaufzeit zu. Die Preise dieser „Gebrauchtpolicen“ liegen meist zwischen 5% und 20% über den aktuellen Rückkaufswer­ten der Verträge.

Keine Ratenzahlung

Vor dem Verkauf am Zweitmarkt sollten jedoch einige wichtige Fragen geklärt werden. So bieten viele Gesellschaften die Auszahlung des Kaufpreises nur in mehreren Jahresraten an – was letztlich nicht im Interesse des Versicherten sein kann. Ohnehin sollte auf die Sicherheit der Kaufpreiszahlung geachtet werden, etwa durch Einschalten einer Bank als Treuhänder.

Hinsichtlich des Todesfallschutzes sollte im Vertrag eindeutig und in klaren Regeln festgelegt sein, dass den Erben eine angemessene Summe aus der Leistung der Versicherungsgesellschaft zusteht. Vorsicht ist auch bei ausländischen Käufern angeraten, erfolgt die Übertragung hier möglicherweise nach – we­nig transparentem – ausländischem Recht. Ein Pluspunkt ist hingegen die Mitgliedschaft im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. ( www.bvzl.de ).

Lässt sich gar keine andere Lösung mehr finden, bleibt letztlich die Kündigung. Dabei erhält der Versicherte von seiner Gesellschaft lediglich den aktuellen Rückkaufswert gegen Rückgabe der Police überwiesen – meist sehr schnell innerhalb weniger Tage oder Wochen. Besonders ungünstig ist dies bei Policen, die noch nicht lange laufen: Zwar muss seit 2008 zumindest die Hälfte der eingezahlten Prämien zurückgezahlt werden, doch steht die Rückzahlungsleistung regelmäßig in keinem vernünftigen Verhältnis zu den erbrachten Aufwendungen.

Mit Darlehen alte Verträge finanzieren

Auch wenn mit der Kündi­‑ gung die Fehlentscheidung korrigiert werden kann, sollte speziell bei Verträgen, die in wenigen Jahren auslaufen, sehr genau nach­gerechnet wer­den: Oft gehen erhebli­che Schlussgewinnanteile verloren, ein Defizit von mehreren tausend Euro ist durchaus üblich.

Auf diese Problematik wird der Versicherte von der Gesellschaft und ihren Vertretern selten hingewiesen. Im Gegenteil: Entsprechende Kün­digungen werden von manchen Vermittlern ausgesprochen gern und ohne Diskus­sionen entgegengenommen, sichern sie dem Unternehmen doch einen nicht unerheblichen Zusatzprofit. Besser kann es in diesem Fall sein, den Vertrag bis zum Ende durchzuführen und einen eventuellen Kapitalbedarf z.B. über ein Policen- oder Bankdarlehen zu decken.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(07):15-15