BGH-Urteil

Deutsche Bank muss Schadens­ersatz zahlen


Claudia Mittmeyer

Rund eine halbe Million Euro Schadensersatz muss die Deutsche Bank an ein mittelständisches Unternehmen zah­len, das bei einem sogenannten Swap-Geschäft große Verluste erlitten hat – so ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2011 (Aktenzeichen XI ZR 33/10). Nach Ansicht der Karlsruher Richter hat die Bank ihre Pflichten bei der Beratung über den Abschluss eines von ihr konstruierten Zinssatz-Swap-Vertrags verletzt, indem sie nicht ausreichend auf vorhandene Risiken hingewiesen hat. Bei diesen Swap-Geschäften handelt es sich um spekulative „Zinswetten“, die auf der Differenz zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen basieren.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(07):4-4