Lastschriftverfahren

Einheitliche Standards in über 30 Staaten


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Wer im Ausland einkauft, kennt das Problem: Die Vorauszahlung ist riskant, die Kredit­kartendaten möchte man nicht an jedermann herausgeben. Die neue SEPA-Lastschrift erleichtert das Verfahren und bietet ein vergleichsweise hohes Maß an Sicherheit.

Mehr als zwei Drittel aller bargeldlosen Zahlungen werden in Deutschland via Lastschrift abgewickelt. Denn das Verfahren ist einfach: Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger – mündlich oder schriftlich – eine Einzugsermächtigung und zum vereinbarten Termin reicht der Zahlungsempfänger den entsprechenden Auftrag bei seinem Kreditinstitut ein. Die Zahlung läuft dann ebenso schnell wie eine Überweisung, auch bei den Kosten gibt es meist keine Unterschiede. Einen bedeutenden Vorteil hat die Lastschrift aber für den Zah­lungspflichtigen: Er kann der Buchung problemlos bei seiner Hausbank widersprechen – und zwar auch noch nach Ablauf der in den Medien immer wieder genannten Sechs-Wochen-Frist. Zahlt er mittels Überweisung, kann der Auftrag nur dann storniert werden, wenn der Betrag dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben wurde.

Neben dem klassischen Lastschriftverfahren hat sich insbesondere bei geschäftlichen Transaktionen – also z.B. der Abbuchung des Großhandels vom Konto des Einzelhändlers – der sog. Abbuchungsauftrag etabliert. Hierbei erteilt der Zahlungspflichtige seiner Hausbank den Auftrag, Abbuchungen bestimmter Zahlungsempfänger verbindlich auszuführen. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es dabei nicht, allenfalls eine Rückgabe der Lastschrift mangels Deckung ist möglich.

Internationaler Zahlungsverkehr

Im Zuge der Globalisierung stellen Banken und Sparkassen ihren Kunden mittlerweile ein neues Verfahren zur Verfügung, das mittelfristig die bisherigen Lastschrift- bzw. Abbuchungsaufträge ablösen soll: Die SEPA-Lastschrift (SEPA = Single Euro Payments Area) ermöglicht die standardisierte Abbuchung in derzeit 30 EU/EWR-Staaten plus der Schweiz und Monaco. Schlüssel dazu ist die bereits aus dem internationalen Überweisungsverkehr bekannte IBAN (International Bank Account Number), eine auf europäischen Zuschnitt erweiterter Kontonummer, sowie der BIC (Bank Identifier Code), eine Art internationale Bankleitzahl. Beide Kenn­ziffern stehen meist auf dem Kontoauszug. Sie lassen sich aber auch im Internet errechnen bzw. prüfen (z.B. bei www.ibanrechner.de).

Wie beim Lastschriftverfahren erteilt dabei der Zahlungspflichtige dem Geldempfänger einen Auftrag auf einem standardisierten Formular – bisherige Einzugsermächtigungen können dabei grundsätzlich nicht weiterverwendet werden. Der Zahlungsempfänger wiederum muss einmalig eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der dafür zuständigen nationalen Behörde – in Deutschland die Deutsche Bundesbank ( www.bundesbank.de –› Sachbereich Zahlungsverkehr –› SEPA) – beantragen und kann daraufhin entsprechende Abbuchungen einreichen. Die Widerspruchsfrist des Zahlungspflichtigen beträgt acht Wochen ab dem Tag der Abbuchung, bei nicht nachweisbarem – z.B. im Fall eines telefonischen Kaufs – oder nicht erteiltem Abbuchungsauftrag immerhin 13 Monate. Daneben gibt es weitere Varianten, die ähn- lich dem Abbuchungsauftrag zwischen Firmen in Betracht kommen.

Unser Urteil: Der Vorteil einer SEPA-Lastschrift liegt vorrangig bei der internationalen Verwendbarkeit, aber auch beim Schutz des Zahlungspflichtigen. Nachteilig ist der hohe Verwaltungsaufwand, zudem ist die Verwendung von IBAN und BIC für Kunden mit bisher kurzer Kontonummer sicher gewöhnungsbedürftig.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(10):16-16