Dr. Christine Ahlheim
Vor allem bei komplizierten Sachverhalten haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu beantragen. Bereits seit einigen Jahren verlangen die Finanzämter hierfür eine Gebühr, die sich in der Regel nach dem Gegenstandswert richtet. Kritiker halten die Gebühr für unzulässig. Das Steuerrecht sei so kompliziert, dass verbindliche Auskünfte gebührenfrei erteilt werden müssten.
Wie der Bundesfinanzhof entschied (Aktenzeichen I R 61/10 und I B 136/10), ist die Gebührenpflicht für entsprechen-de Auskünfte nicht verfassungswidrig. Mit den Auskünften seien für die Steuerpflichtigen besondere Vorteile bereits im Vorfeld von Steuergestaltungen verbunden. Es bestehe keine Verpflichtung der Finanzverwaltung, solche Vorteile ohne Gegenleistung zur Verfügung zu stellen.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(10):4-4