Dr. Christine Ahlheim
- Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 27. April 2011 (Aktenzeichen S 73 KR 135/10) den Schiedsspruch zur Festsetzung des Apothekenabschlags 2009 aufgehoben. Das Gericht ist der Ansicht, der Schiedsspruch, mit dem der Apothekenabschlag 2009 auf 1,75 € festgelegt wurde, halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Es bemängelte u.a. die Umsetzung der Methode zur Berechnung des Abschlags durch die Schiedsstelle. Der Schiedsstelle gaben die Richter auf, hinsichtlich des Abschlags 2009 neu zu entscheiden.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundessozialgericht wurde ausdrücklich zugelassen.
- Wie die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Ulrike Flach anlässlich des DAV-Wirtschaftsforums in Potsdam äußerte, sei es nicht die Absicht der Bundesregierung gewesen, die Apotheker durch das AMNOG überproportional zu belasten. Sofern belastbare Zahlen vorgelegt würden, werde man nachsteuern. Dies könne bereits im Rahmen des Versorgungsgesetzes geschehen.
- Nun erfüllte sich Philipp Rösler doch noch seinen Wunsch, das unpopuläre Bundesgesundheitsministerium zu verlassen und – das für einen FDP-Chef weitaus geeignetere – Amt des Bundeswirtschaftsministers zu übernehmen. Nachfolger Röslers ist Gesundheitsstaatssekretär Daniel Bahr.
- Arzneimittel für 485 € haben Kassenpatienten im vergangenen Jahr durchschnittlich von ihren Ärzten verschrieben bekommen. Allerdings gibt es deutliche regionale Unterschiede: So erhielten Versicherte in Mecklenburg-Vorpommern jeweils Medikamente für rund 599 €, in Bayern waren es nur 443 € pro Kopf.
- Mit der City BKK wird zum 1. Juli die erste Krankenkasse seit Einführung des Gesundheitsfonds wegen massiver finanzieller Probleme vom Bundesversicherungsamt geschlossen. Bereits vor knapp einem Jahr hatte die City BKK dem Bundesversicherungsamt erstmals ihre drohende Zahlungsunfähigkeit angezeigt.
- Kein Verstoß gegen das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel liegt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 5. Mai 2011, Rs. C-316/09) vor, wenn Pharmaunternehmen die Packungsbeilagen verschreibungspflichtiger Medikamente ungekürzt und in unveränderter Aufmachung auf ihrer Webseite zur Verfügung stellen. Im betreffenden Fall seien die Informationen zwar öffentlich zugänglich gewesen, allerdings nur auf aktive Suche hin.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(10):2-2