Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen

OVG erlaubt 216 Kilometer Entfernung


Claudia Mittmeyer

Nach Ansicht des Oberver­waltungsgerichts (OVG) Nord­rhein-Westfalen ist es akzeptabel, wenn ein Krankenhaus von einer 216 Kilometer entfernten Apotheke mit Arzneimitteln versorgt wird (Urteil vom 19. Mai 2011, Aktenzeichen 13 A 123/09). Damit wider­riefen die Richter des OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Münster aus dem Jahr 2008.

Im konkreten Fall ging es um die Versorgung des St. Joseph-Stifts Bremen durch das St. Franziskus-Hospital Ahlen, die beide zur St. Franziskus Stiftung Münster gehören. Die zu­ständige Behörde hatte die Genehmigung des Versorgungsvertrags verweigert, da die unverzügliche Belieferung mit Notfallmedikamenten sowie die persönliche, im Notfall unverzügliche Beratung gemäß §14 Absatz 5 ApoG nicht sichergestellt werden könnten.

Dagegen klagte das St. Franzis­kus-Hospital beim VG Münster, das die Klage jedoch abwies. Die Richter des OVG befanden nun aber, dass das Versorgungsmodell schlüssig sei; die Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(11):4-4