Editorial

Berufsfreiheit versus Gesundheitsschutz


Dr. Christine Ahlheim

Eigentlich sind sich (fast) alle darüber einig, dass man die Pick-up-Stellen in Dro­ge­rie­märkten etc. besser heute als morgen verbieten sollte: So sprach sich erst jüngst beim Jubiläumskongress der Deutschen Apotheker Zei­tung Bundesgesundheitsminister Bahr de­zi­diert für ein Verbot aus – und hat darin die volle Unterstützung der Gesundheits­minister der Länder, der Ver­braucher­schützer und natürlich der (meisten) Apotheker.

Da stellt sich die Frage: Warum passiert denn nun nichts? Nur weil aus dem Bundesinnen- und dem Bun­desjustizministerium vage ver- fassungsrechtliche Bedenken ins Feld geführt wurden, knickt die Front der Pick-up-Gegner ein und beugt sich dem „Tot­schlag­argument“ der Berufsfreiheit.

Als Apotheker fragt man sich, wo hier die Verpflichtung des Staates zum Gesundheitsschutz bleibt. Und ob es wirklich im Sinne des Grundgesetzes ist, die Arzneimittelsicherheit leichtfertig aufs Spiel zu setzen, nur damit einzelne Apotheker Arzneimittel über Drogeriemärkte, Tankstellen etc. vertreiben können.

Vielleicht sollte Daniel Bahr die verfassungsrechtlichen Bedenken seiner Kabinettskollegen doch einmal intensiver hinterfragen. Letzte Klarheit könnte dann immer noch das Bundesverfassungsgericht bringen – ein Pick-up-Verbot wäre schließlich nicht die erste gesetzgeberische Maßnahme, die erst in Karlsruhe endgültig „abgesegnet“ wurde.


Dr. Christine Ahlheim M.A. Apothekerin

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(14):2-2