AWA-Rückblick

Nachrichten in aller Kürze


Claudia Mittmeyer

Manche Probleme lösen sich von selbst: Mit der Insolvenz der CoBox AG dürfte das Kapitel Videoapotheke zumindest vorerst abgeschlossen sein. Die Gründe für die anhaltenden wirtschaft­lichen Schwierigkeiten sollen in den Widerständen einiger Genehmigungsbehörden sowie in der Verzögerung der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung gelegen haben.

Der Weg für das Versorgungsgesetz zur Bekämpfung des Ärztemangels auf dem Land ist frei: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesfinanzmi­nister Wolfgang Schäuble konnten ihre Differenzen insofern ausräumen, als 2014 die Auswirkungen der Maßnahmen evaluiert werden. Mögliche Mehrkosten wird dann das Bundesgesundheitsministerium tragen.

Wie solche Mehrkosten verhindert werden können, hat TK-Chef Norbert Klusen in einem Interview mit der Rheinischen Post dargelegt. Sein Vorschlag: Man solle Boni für Landärzte und Abschläge für Ärzte in der Stadt zumindest ernsthaft prüfen.

Die Apotheker- und Ärztebank wurde vom Landgericht Düsseldorf zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 220.445,46€ nebst Zinsen verurteilt, weil sie Wertpapiere der Risikoklasse D (chancenorientiert) empfohlen hatte, obwohl die Klägerin bei der fraglichen Anlage nachweislich nur Produkte bis maximal Risikoklasse C (wachstumsorientiert) gewählt hatte. Nach Auffassung der Richter spielte es dabei keine Rolle, dass die Anlegerin risikoreichere Wertpapiere bereits im Depot liegen hatte und über langjährige Anlageerfahrung verfügte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Thomas Bellartz, Pressesprecher und Leiter Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), wird seine Tätigkeit Ende August beenden. Ein Nachfolger wurde bislang noch nicht benannt.

Ist ein Ehepartner privat krankenversichert, können auch zukünftig die Kinder des Ehepaares nicht beim gesetzlich krankenversicherten (und weniger verdienenden) Ehepartner beitragsfrei im Rahmen einer Familienversicherung versichert werden. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde, die darauf abgehoben hatte, dass durch diese Regelung verheiratete gegenüber unverheirateten Eltern benachteiligt seien, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

50.000€ Strafe müssen künftig Krankenkassen für je­den Fall bezahlen, in dem sie versuchen, wechselwillige Mitglieder anderer Kassen abzuwimmeln. Bei der Pleite der City BKK wären so angesichts der zahlreichen Betroffenen Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe fällig geworden.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(15):2-2