Prof. Dr. Reinhard Herzog
Der Käufer einer Kaufoption geht davon aus, dass die Kurse steigen. Mit der Zahlung der Optionsprämie sichert er sich das Recht, den Basiswert bis zu einem bestimmten Stichtag zum festgelegten Preis erwerben zu können (vgl. AWA-Ausgabe Nr. 14/2011, S. 15). Ihm gegenüber steht der Verkäufer der Kaufoption. Dabei kann es sich um einen Anleger handeln, der die Aktie in seinem Depot hat. Er rechnet zwar mit einem stagnierenden oder sogar fallenden Kurs, will das Papier jedoch nicht unbedingt verkaufen. Mit dem Verkauf einer Kaufoption (=short call) erklärt er seine Bereitschaft, die Aktie zum vereinbarten Preis zu liefern. Dafür erhält er die Optionsprämie gutgeschrieben, von der ggf. die Abgeltungssteuer einbehalten wird. Aufgrund seiner abwartenden Haltung wird der Verkäufer einer Kaufoption als „Stillhalter“ bezeichnet, die Strategie wird von Experten „short put“ genannt. Nun gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Steigt der Kurs des Basiswerts, wird der Optionskäufer sein Recht ausüben und den Basiswert beziehen, der Verkäufer muss liefern. Allerdings erhält er in der Regel mehr als beim sofortigen Verkauf bei Eröffnung des Optionsgeschäfts, denn er hat ja die Optionsprämie eingenommen. Nur ein starker Kursanstieg wäre ärgerlich, da er die Papiere zum Festpreis abgeben muss.
- Fällt der Kurs des Basiswerts, wird der Optionskäufer sein Recht nicht ausüben und die Option ersatzlos verfallen lassen. Der Verkäufer der Option hat also die Optionsprämie verdient und damit den Einstandskurs seiner Aktie entsprechend verbilligt. Er bleibt allerdings im Basiswert weiterhin engagiert, sodass bei einem massiven Kursrückgang eventuell weitere Dispositionen notwendig werden.
Der Verkauf einer Kaufoption rechnet sich insbesondere in Börsenphasen mit geringen Schwankungen. Denn dann kann der Verkäufer der Kaufoption die Transaktion wiederholt durchführen, ohne die Papiere liefern zu müssen, und so einen interessanten Ertrag aus seinem Aktienportefeuille erzielen.
In jedem Fall sollte die eigene Markteinschätzung in die Strategie einfließen. Geht der Anleger davon aus, dass der Kurs des Basiswerts auf jeden Fall nachgibt, wird er als Basispreis einen Betrag wählen, der unter oder nur knapp über dem aktuellen Kurs liegt. Hier ist die „Gefahr“ zwar groß, dass er bei einer Fehleinschätzung die Papiere liefern muss, doch wird ihm dies mit einem vergleichsweise hohen Optionspreis vergütet. Wählt er indes einen Basispreis deutlich über dem aktuellen Börsenkurs, ist die Wahrscheinlichkeit der Lieferverpflichtung eher gering. Allerdings bekommt er dafür auch nur einen niedrigen Optionspreis.
Unbegrenztes Verlustrisiko
Ein Anleger muss die Aktie jedoch keineswegs im Bestand haben. Der Verkauf einer Kaufoption ist auch „ungedeckt“ möglich, was aber wesentlich spekulativer ist. Hier steht den Chancen auf einen festen Ertrag in Form der Optionsprämie (bei stagnierendem oder fallendem Aktienkurs) ein praktisch unbegrenztes Verlustrisiko gegenüber, da das Papier bei Ausübung der Option an der Börse gekauft und zum vereinbarten Preis geliefert werden muss – selbst wenn sich der Aktienkurs verdoppelt hat. Vorsichtigere Anleger wählen daher einen Basispreis deutlich über dem aktuellen Börsenkurs, sodass die Wahrscheinlichkeit der Ausübung der Option eher gering, aber auch der Erlös entsprechend niedriger ist.
Wer jedoch sicher ist, dass der Kurs des Basiswerts fallen wird, kann auch einen Basispreis nahe oder sogar unter dem aktuellen Börsenkurs wählen. Die Option bringt dann einen hohen Erlös, birgt aber auch ein großes Risiko. Für solche ungedeckten Strategien verlangen die Banken daher eine Sicherheitsleistung (= Margin), damit die Verpflichtung jederzeit erfüllt werden kann.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(15):13-13