Prof. Dr. Reinhard Herzog
Wer mit der Kreditkarte einen Geldautomaten nutzt, muss sich üblicherweise auf erhebliche Kosten einstellen: Bis zu 4% werden verlangt, auch Mindestgebühren von 10€ und mehr sind keine Seltenheit. Erfolgt die Abhebung gar außerhalb der Eurozone, erhöhen sich die Kosten noch durch das „Auslandseinsatzentgelt“, das weitere 1,5% bis 2,0% betragen kann. Hingegen fallen beim traditionellen Einsatz der Karte – der bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen – mit Ausnahme einer eventuellen Fremdwährungsgebühr meist keine Kosten an.
Chance zur Neukundengewinnung
Doch nicht alle deutschen Kreditinstitute wollen sich am munteren Abkassieren beteiligen. Direktbanken wie die DKB oder Cortal Consors haben in der Bargeldversorgung per Kreditkarte eine Chance zur Neukundengewinnung erkannt. Die von ihnen ausgegebene VISA-Karte ist nicht nur kostenfrei, sondern bietet auch eine für den Kunden weltweit kostenlose Bargeldversorgung – unabhängig vom genutzten Geldautomaten und der abgehobenen Summe. Nur bei der Umrechnung von Fremdwährungen in Euro fallen manchmal moderate Spesen an, teilweise eingerechnet in den Wechselkurs.
Kostenfrei ist die Nutzung jedoch nur für den Kunden: Der Automatenbetreiber berechnet Entgelte, die aber der Kartenemittent übernimmt. Dieser wiederum spart sich dafür das Aufstellen und die Wartung eigener Geldautomaten und kann dennoch seinen Kunden ein hohes Maß an Servicefreundlichkeit bieten.
Die kostenfreie Bargeldversorgung ist allerdings insbesondere den Sparkassen und Genossenschaftsbanken ein Dorn im Auge. Denn während sie ein bundesweit flächendeckendes Netz von Geldautomaten betreiben, haben die VISA-Emittenten oft keine oder nur sehr wenige Automaten aufgestellt. Bereits vor über zwei Jahren reagierten daher einige Automatenbetreiber mit der Sperre ihrer Geräte für VISA-Karten bestimmter Banken, für alle VISA-Karten oder sogar für alle Kreditkarten. Zumindest die selektive Sperre ließ sich jedoch juristisch nicht durchsetzen. Das Oberlandesgericht München verurteilte die Sparkasse Ingolstadt dazu, ihre Geldautomaten auch für die VISA-Karten fremder Institute zu öffnen (Urteil vom 17. Juni 2010, Aktenzeichen U (K) 1607/10), der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde dagegen per Nichtzulassungsbeschluss zurück (Beschluss vom 28. Juni 2011, Aktenzeichen KZR 82/10).
Allerdings ist damit längst noch kein bundesweit kostenfreier Zugriff auf das Kartenkonto möglich: Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sieht das Gerichtsurteil als „Einzelfallentscheidung“ ohne Wirkung auf andere Institute, bei den Genossenschaftsbanken wird die VISA-Karte oft generell abgelehnt – was urteilskonform, aber keineswegs kundenfreundlich ist. Erst mittelfristig wird damit gerechnet, dass die bisherigen VISA-Gegner ihre starre Haltung aufgeben, möglicherweise sogar aufgrund weiterer Gerichtsurteile.
Keine Verluste für Betreiber
Dennoch sind kostenfreie VISA-Karten von Direktbanken eine interessante Alternative für alle, die oft unterwegs sind. Aber auch, wenn die Hausbankfiliale in der Nachbarschaft wegen Sparmaßnahmen geschlossen wurde, kann sich eine solche Karte aufgrund der flexiblen Einsatzmöglichkeiten lohnen. Im Übrigen entstehen den Automatenbetreibern keine Verluste: Eine Bargeldauszahlung verursacht durchschnittlich 0,60€ bis 0,80€ an Kosten, der VISA-Emittent erstattet aber pauschal 1,74€.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(17):16-16