Policendarlehen

Zinsgünstiges Geld aus eigenen Ersparnissen


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Nur jeder zweite in Deutschland abgeschlossene Lebensversicherungsvertrag wird bis zur Fälligkeit beibehalten, alle anderen indes vorzeitig gekündigt. Bei akutem Geldbedarf muss es aber nicht gleich die – teure – Kündigung sein: Das Policendarlehen stellt eine Alternative dar.

Kostspielige Privatdarlehen

Aber auch Privatdarlehen sind selten preiswert: Mindestens 9,0%, meist aber deutlich mehr als 10,0% kostet der klassische Ratenkredit heute bei Banken und Sparkassen. Dass sich Kunden dennoch auch hier kaum beschweren, liegt in der Konditionengestaltung begründet: Während alle anderen An­lage- und Darlehensvarianten von einem effektiven Jahreszins ausgehen, wird bei Privatdarlehen oftmals noch mit Monatssätzen kalkuliert. Und diese werden – um die Verwirrung komplett zu machen – stets aus der anfäng­lichen Darlehenssumme gerechnet, selbst wenn das aufgenommene Geld bereits nahezu vollständig zurückgezahlt wurde. Aus einem – vermeintlich attraktiven – Monatszins von z.B. 0,44% wird dann schnell ein tatsächlicher Jahreszins von über 13%, den die Institute jedoch lediglich im „Kleingedruckten“ nennen.

Hinzu kommt im Übrigen oftmals noch eine obligatorische Restschuldversicherung, die bei­spielsweise dann eintritt, wenn der Versicherungsnehmer vor Ende der Darlehensrückzahlung sterben sollte.

Tilgungsdarlehen als Alternative zum Ratenkredit

Um derart hohe Zinsen zu vermeiden, suchen viele Darlehensnehmer nach Alternativen. Zumindest etwas preiswerter sind derzeit Bankkredite, die – ähnlich wie im Unternehmensbereich – als Fest- oder Tilgungsdarlehen ausgegeben werden und einen festen Jahreszins vorsehen. Viele Institute verlangen hier jedoch Mindestbeträge zwischen 10.000€ und 25.000€, andere wiederum schließen Privatkunden generell von dieser Möglichkeit aus und verweisen stattdessen auf die genannten Privatdarlehen.
Eine weitere Lösung kann – zumindest für Eigenheimbesitzer – das Immobiliendarlehen sein: Besteht z.B. eine früher eingetragene, inzwischen jedoch frei gewordene Grundschuld, lässt sich diese zur Absicherung eines neuen Darlehens verwenden, das dann besonders zinsgünstig ist. Hier können Darlehensnehmer bereits mit Zinssätzen von weniger als 4,5% rechnen – abhängig von der Höhe des Darlehens, der angestrebten Laufzeit und der gewünschten Dauer der Zinsfestschreibung.

Stets eine Verlockung bei akutem Geldbedarf stellt jedoch auch die Kapitallebensversicherung dar – insbesondere dann, wenn der Vertrag schon längere Zeit besteht und sich damit ein beachtlicher Rückkaufswert angesammelt hat. Tatsache ist jedoch: Die Kündigung einer bestehenden Police ist ein aus­gesprochen schlechtes Geschäft. Denn schließlich wurden die gezahlten Prämien durch die angefallene Vermittlerprovision und die – hohen – Anlaufkosten in den ersten Vertragsjahren deutlich reduziert. Im Durchschnitt muss davon ausgegangen werden, dass der Rückkaufswert frühestens nach acht bis zehn Jahren den eingezahlten Prämien entspricht, erst danach baut sich eine zunächst extrem niedrige Verzinsung auf.
Die Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden jedoch auch eine weitere, wenn auch wenig bekannte Alternative: Bei einem Policendarlehen wird der Versicherungsvertrag beliehen, er bleibt jedoch als solcher er­halten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist lediglich, dass sich bereits ein angemessener Rückkaufswert gebildet hat, der von den Gesellschaften zu 80% bis 90%, in manchen Fällen auch zu 100% beliehen wird.

Ein formloser Antrag an die Gesellschaft genügt in den meisten Fällen bereits, innerhalb weniger Tage kommt ein vorbereiteter, in der Regel unkomplizierter Darlehensvertrag. Die Auszahlung dauert dann ebenfalls normalerweise nur wenige Tage.

Niedrige Zinsen und hohe Flexibilität

Da der Kunde lediglich sein eigenes Geld von der Versicherungsgesellschaft leiht, sind die üblicherweise vierteljährlich zu zahlenden Zinsen attraktiv niedrig: Oftmals berechnet die Assekuranz weniger als 5,0% effektiven Jahreszins. Unterschiedlich ist die Zinsbindung: Die meis-ten Gesellschaften gehen von variablen Konditionen aus, einige schreiben die Zinsen auch für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren fest.

Keine festen Verpflichtungen bestehen bei der Rückzahlung: Das beantragte Darlehen kann wahlweise in Teilbeträgen oder in einer Summe zurückgezahlt werden, häufig wird auch eine Verrechnung mit der fälligen Versicherungssumme gewählt. Bei sinkenden Zinsen erlauben viele Gesellschaften ihren Kunden auch eine kurzzeitige Rückzahlung mit anschließender Neuaufnahme zu den dann geltenden Konditionen, Gebühren werden dabei nur von wenigen Unternehmen verlangt. Im Üb­rigen fällt selbst dann meist keine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn eine Zinsfestschreibung vereinbart wurde – ein bedeu­tender Vorteil gegenüber Bankdarlehen.

Zusätzliche Absicherung eventueller Versorgungslücken

Beachten sollten Kunden allerdings, dass mit einem Policendarlehen auch der Versicherungsschutz gemindert wird und dadurch möglicherweise eine Versorgungslücke entstehen könnte: Im Erlebens- oder Todesfall wird die Versicherungsleistung generell um das bzw. die noch bestehenden Policendarlehen gekürzt, weshalb im Einzelfall eine zusätzliche Absicherung – etwa über eine Risikolebensversicherung – erforderlich werden kann. Nicht umsonst spricht man in Finanzkreisen über Policendarlehen auch als „Anpumpen der Erben“.

Man sollte zudem nicht auf die Aussagen mancher Vertreter vertrauen, das Policendarlehen koste z.B. nur 4,5% Effektivzins, hingegen verzinse die Gesellschaft die Versicherungspolice beispielsweise mit 5,5%. Tatsache ist zum einen, dass sich dieser versprochene Guthabenzinssatz allein auf den Sparanteil bezieht – also auf die gezahlten Beiträge abzüglich der Kosten für den Vertrieb, die Verwaltung und das Todesfallrisiko. Zum anderen sind die meisten Gesellschaften aufgrund der verän­derten Kapitalmarktverhältnisse derzeit immer noch gezwungen, ihre Überschuss­beteiligungen mas­siv zu redu­zieren. Die tatsächliche Zins­differenz ist mithin sicherlich nicht negativ. Dennoch ist das Policendarlehen in aller Regel kostengünstiger als die vorzeitige Kündigung eines bestehenden Ver­sicherungs­vertrags.

Auch Finanzvermittler mischen mit

Policendar­lehen gibt es inzwischen nicht mehr allein vom Versicherer. Auch einige Ban-ken und Vermittlergesellschaften sind in dieses Geschäft ein­gestiegen und beleihen sogar Rentenversicherungen – die bei der Assekuranz meist von Policendarlehen ausgeschlossen sind. Die Anbieter sind dabei bestrebt, die Konditionen der Versicherungsgesellschaften nochmals zu unterbieten. Die Zinsen sind vielfach etwas niedriger, auch bei der Höhe der Beleihung zeigt man sich etwas großzügiger als die Assekuranz.

Bedenken sollten Sie dabei allerdings, dass man für das Darlehen die Police als Ganzes aus der Hand gibt, die dann auch nicht mehr für andere Transaktionen zur Verfügung steht – etwa als zusätzliche Sicherheit für wei­tere Kredite. Empfehlenswert ist diese Variante daher nur dann, wenn der gesamte Beleihungswert oder zumindest ein Großteil davon ausgeschöpft wird. Sofern jedoch lediglich ein kleiner Teil benötigt wird, ist meist der Ver­sicherer der bessere Ansprechpartner.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(20):15-15