Deregulierte Märkte

Billig kann recht teuer werden


Prof. Dr. Reinhard Herzog

Die Insolvenz von Teldafax hat Verbrauchern eines gezeigt: Weder günstige Preise noch renommierte Werbepartner sind eine Garantie für eine zuverlässige Vertragserfüllung. Dies gilt auch in anderen deregulierten Märkten, in denen Verbraucher oftmals das Nachsehen haben.

Teldafax ist kein Einzelfall

Teldafax ist zwar der bisher größte, nicht jedoch der erste Problemfall im Bereich der deregulier­ten Märkte. In den vergangenen Monaten mussten bereits mehrere Lieferanten im Strom- und Gasbereich „das Handtuch werfen“, wobei sich der Schaden aufgrund der lediglich monatlichen oder zweimonatlichen Abrechnungs­pe­rioden in überschaubaren Grenzen hielt. Auch der Auskunftsdienst 118000 steuert nach Recherchen der Financial Times Deutschland in schwerem Fahrwasser, nachdem die Gelbe-Seiten-Verlage dem ehemals als „GoYellow“ firmierenden Unternehmen die Verträge gekündigt haben. Hier verloren aktuell die Aktionäre bis zu 95% ihres Ka­pitaleinsatzes.

Speziell in den deregulierten Märkten wird aber zunehmend auch mit „kleinen Tricks“ gearbeitet. Verträge werden nicht ordnungsgemäß erfüllt, dem Verbraucher werden lange Kündigungsfristen untergeschoben und manchmal werden auch die Preise abrupt geändert. Fälle, in denen – quasi über Nacht – die Minutenpreise für Deutschlandgespräche von 0,5 Cent auf 12,0 Cent angehoben wurden und der bisherige Minutenpreis für ein Auslandstelefonat von 0,12€ oh­ne Vorankündigung auf 2,99€ stieg, sind keine Seltenheit. Gerne getrickst wird auch damit, dass zu bestimmten Tageszeiten sehr niedrige Kosten anfallen, dann aber z.B. in den Abendstunden wesentlich höhere Beträge abgerechnet werden.

Vorsicht bei Vorauskasse

Als Verbraucher sollten Sie daher nicht allein nach dem bil­ligsten Preis suchen, sondern auch die Rahmenbedingungen beachten. Wenn z.B. ein DSL-Anbieter zwar preiswert ist, aber im Internet wahre Schauergeschichten über den Service etwa bei der Umstellung kursieren, sollte man einen Wechsel gar nicht erst in Betracht ziehen. Zurückhaltung ist auch bei allen Offerten mit Vorauskasse geboten. Call-by-call-Vorwahlen sollten generell nur nach regelmä­ßiger Preis-Überprüfung genutzt werden, wobei man sich vorrangig auf Anbieter mit vorgeschalteter Tarif­ansage konzentrieren sollte.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(22):15-15