Prof. Dr. Reinhard Herzog
Ausreichende Höhe
Mittlerweile hat sich der BdB entschlossen, die Einlagensicherungsgrenzen deutlich zu reduzieren. Bis zum 31. Dezember 2014 bleibt es bei 30% des haftenden Eigenkapitals, bis zum 31. Dezember 2019 sind es 15% und ab 1. Januar 2025 „nur noch“ 8,75%. Entgegen mancher Aussagen in den Medien sollte dies privaten Anlegern jedoch wenig Sorgen bereiten, denn schließlich sind bei der comdirect dann immer noch Einlagen von 31 Mio.€ abgesichert und bei der kleinen Degussa-Bank von 13,1 Mio.€. Die – grundsätzliche – Haftungsgrenze von 3,4Mrd.€ der Deutschen Bank wird ebenfalls keinen Privatanleger zum Umschichten seines Vermögens anregen. Im Übrigen gilt nach wie vor die Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass „alle Einlagen bei deutschen Banken“ sicher sind – ohne Rücksicht auf ihre Höhe. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestabsicherung von 100.000€ dürfte für viele deutsche Haushalte ausreichen. Im Übrigen gelten für Genossenschaftsbanken und Sparkassen noch weitreichendere Systeme.
Viel wichtiger als der Blick auf die Einlagensicherungsgrenzen ist die Wahl des richtigen Produkts. So sind Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine und andere börsennotierte Papiere in der Regel von der Einlagensicherung komplett ausgenommen. Im Falle der Pleite des Emittenten gehen Sparer meist leer aus oder erhalten allenfalls eine geringe Quote. Gleiches gilt für alle Arten von Beteiligungen – ob börsennotierte Aktie, Genussschein-Privatemission oder Steuerspar-Projekt in Form geschlossener Fonds.
Sollte ein Wertpapier-Handelsunternehmen insolvent werden, sind Forderungen zu 90% abgesichert – und das zudem nur bis zu 20.000€. Vorsicht ist auch bei allen Offerten geboten, hinter denen ausländische Einlagensicherungseinrichtungen stehen. Sofern sie in der EU liegen, gilt auch für sie zwar die Höchstgrenze von 100.000€. Ob und inwieweit dann jedoch wirklich schnelle Entschädigungen gezahlt werden, wird sich erst in Zukunft erweisen. Verstärkt gilt dies für Offshore-Banken aus dem Nicht-Euro-Raum. Der Fall Kaupthing hat gezeigt, dass hier Versprechungen und Zusagen möglicherweise nicht eingehalten werden.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2011; 36(22):16-16