Prof. Dr. Reinhard Herzog
Subventionierte Finanzierungen
Die Kreditfinanzierung über den Hersteller bzw. eine Autobank bietet den Vorteil, dass die Zinsen in manchen Fällen extrem niedrig sind. Der Autokauf wird also indirekt subventioniert. Dabei sollte man sich allerdings der Tatsache bewusst sein, dass der Händler einen beträchtlichen Teil der Subvention aus eigener Tasche bezahlen muss. Meist besteht also beim Kaufpreis selbst nur noch geringer Verhandlungsspielraum. Zu bedenken ist auch, dass nicht alle Hersteller bzw. Autobanken jedes Modell ohne Einschränkungen preiswert finanzieren. Vielmehr wird das billige Geld in erster Linie für den Kauf solcher Modelle angeboten, deren Absatzzahlen zu wünschen übrig lassen oder die in Kürze durch eine neue Variante abgelöst werden. Wissen sollten Sie auch, dass Händler in der Regel nicht gezwungen werden können, die preiswerten Herstellerfinanzierungen anzubieten. Es ist ihnen durchaus möglich, mit eigenen Konditionen zu arbeiten.
Das Leasing bei einem freien Leasinggeber bietet den Vorteil, dass Sie beim Händler ebenfalls als Barzahler auftreten können, sofern die gesamte Kauf- und Vertragsabwicklung nicht ohnehin direkt von der Leasinggesellschaft vorgenommen wird. Zudem sind die monatlichen Raten beim Leasing meist niedriger als bei einer herkömmlichen Finanzierung und nicht zuletzt bietet Leasing gerade für Selbstständige den Vorteil, dass die Raten sofort als Betriebsausgaben absetzbar sind und die Mehrwertsteuer voll erstattet wird. Problematisch kann der vorzeitige Ausstieg aus einem Leasingvertrag werden, aber auch hinsichtlich des Restwerts kommt es immer wieder zu Differenzen zwischen Leasinggebern und Leasingnehmern.
Das Leasing über den Hersteller bzw. einen herstellernahen Leasinggeber ist vergleichbar mit der Kfz-Finanzierung durch den Hersteller bzw. eine Autobank. Der Kunde kann also nicht als Barzahler auftreten, dafür sind die Leasingraten jedoch oftmals konkurrenzlos günstig. Aber auch hier müssen Sie bedenken, dass die attraktivsten Konditionen in der Regel solchen Fahrzeugmodellen vorbehalten bleiben, die besonders schwer verkäuflich sind – ein Manko, das sich auch hinsichtlich des beim Leasing besonders wichtigen Restwerts negativ niederschlagen kann.
Doch ob die Finanzierung bzw. der Leasingvertrag nun von einem Kreditinstitut, einer freien Leasinggesellschaft, vom Hersteller oder einer herstellernahen Bank stammt: In allen Fällen sind Besonderheiten zu berücksichtigen. So ist das klassische Darlehen ohne Anzahlung und mit festen, über die gesamte Laufzeit gleichmäßig verteilten Monatsraten heute schon die Ausnahme. Häufiger findet man die „Drei-Wege-Finanzierung“, auch als „Ballonkredit“ bezeichnet: Um die monatliche Belastung möglichst niedrig zu halten, wird hier eine Anzahlung von meist 20% verlangt, zudem wird ein Restwert kalkuliert, den der Wagen am Ende der Darlehenslaufzeit voraussichtlich bringen sollte. Die Folge: Da Anzahlung und Restwert in der Monats-rate nicht berücksichtigt werden müssen, liegt die laufende Belastung weitaus niedriger als im Fall einer herkömmlichen Finanzierung, meist im Bereich von vergleichbar hohen Leasingraten.
Das Problem: Eine herkömmliche Finanzierung läuft nach einer bestimmten Zeit aus und der Kunde kann dann selbst entscheiden, ob er sich einen neuen Wagen kauft oder das bisherige Fahrzeug weiter nutzt. Hingegen wird er bei einem „Ballonkredit“ nach Ablauf der Finanzierungsdauer in der Regel zu einer Entscheidung gezwungen: Entweder löst er den oftmals beträchtlichen Darlehensrest aus eigenen Ersparnissen ab und behält den Wagen, oder er entscheidet sich für den Neukauf, sodass der Restwert mit dem Restdarlehen verrechnet werden kann.
Diverse Leasingvarianten
Beim Leasing ist wiederum nach der Art der Vertragsgestaltung zu unterscheiden:
- Leasing mit Kilometerabrechnung bedeutet, dass der Leasinggeber allein das Restwertrisiko des Fahrzeugs trägt. Bereits bei Vertragsabschluss wird eine voraussichtliche Kilometerleistung vereinbart. Wird sie – unter Berücksichtigung einer Toleranzgrenze – unterschritten, erhält der Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit einen festgelegten Betrag je Kilometer; ebenso muss der Leasingnehmer bei Überschreiten der Kilometerleistung einen festgelegten Kilometersatz an den Leasinggeber bezahlen.
- Beim Leasing mit Restwertabrechnung wird hingegen bereits bei Vertragsabschluss mit einem voraussichtlichen Restwert kalkuliert, den das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags haben sollte. Wird er unterschritten, muss der Leasingnehmer zumindest einen Teil der Differenz nachzahlen. Doch auch dann, wenn er so niedrig angesetzt war, dass das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit einen höheren Wert hat, ist der Kunde der Verlierer: Zum einen hat er während der Vertragslaufzeit zu hohe Leasingraten bezahlt, zum anderen bekommt er – aus steuerlichen Gründen – auch jetzt nur einen Teil des Mehrerlöses, den das Fahrzeug am freien Markt bringt.
- Leasing mit Andienungsrecht sieht vor, dass die Leasinggesellschaft im Vertrag einen Kaufpreis festlegt, zu dem der Kunde das geleaste Fahrzeug später übernehmen muss. Ist der Wagen mehr wert, macht sie vom Andienungsrecht keinen Gebrauch, d.h. der Kunde geht leer aus. Ist der Wagen weniger wert, dann bekommt ihn der Kunde zum festgelegten Preis übereignet – und er muss das Fahrzeug auch dann nehmen, wenn es aufgrund veränderter Marktverhältnisse wesentlich weniger wert ist.
Ob Bankkredit, Autobankdarlehen oder Leasingvertrag: Es gibt keine festgelegten Regeln, welche Finanzierung letztlich die preiswerteste ist. Denn selbst wenn die von Autoherstellern gebotenen Zinssätze von z.B. 1,9% durchaus verlockend erscheinen, verblassen sie vor dem Hintergrund einer 6,0%-Finanzierung, die der Kunde bei seiner Hausbank erhält und die ihm als „Barzahler“ einen Preisnachlass von 15% einbringt. Entscheidend ist jeweils der konkrete Einzelfall, bei dem die Zinsen, ein möglicher Nachlass und die weiteren Konditionen zu berücksichtigen sind. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang ein Rechner der Stiftung Warentest sein, mit dem Angebote verglichen werden können (www.test.de, Stichwort: Rechner Autokauf).
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2012; 37(01):15-15