Dr. Christine Ahlheim
Das Bundesgesundheitsministerium hat sich nun dahingehend geäußert, dass im EU-Gesundheitsmarkt das Recht desjenigen Landes gelte, in dem die Verschreibung eingelöst werde. In Deutschland seien auf der Basis von Fernbehandlungen ausgestellte Online-Rezepte unzulässig und dürften im Rahmen des Versandhandels nach Deutschland nicht beliefert werden.
Sofern der Europäische Gerichtshof über dieses Thema entscheiden muss, wird sicherlich die Patientenrecht-Richtlinie vom 9. März 2011 eine Rolle spielen, nach der ausdrücklich Rezepte aus allen EU-Mitgliedstaaten in der gesamten Europäischen Union anerkannt werden müssen. Möglicherweise könnte das geplante einheitliche grenzüberschreitende EU-Verschreibungsmuster hier Prüfungssicherheit schaffen. Bis dahin ist öffentlichen Apotheken ggf. die Abstimmung mit der örtlichen Apothekenaufsicht zu empfehlen.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2012; 37(06):4-4