Verschreibungen von „DrEd“

Gültigkeit von Online-Rezepten umstritten


Dr. Christine Ahlheim

Das Bundesgesundheitsministeri­um hat sich nun dahingehend geäußert, dass im EU-Gesundheitsmarkt das Recht desje­ni­gen Landes gelte, in dem die Verschreibung eingelöst werde. In Deutsch­land seien auf der Basis von Fernbehandlungen ausgestellte Online-Rezepte unzulässig und dürften im Rahmen des Versandhandels nach Deutschland nicht beliefert werden.

Sofern der Europäische Gerichtshof über dieses Thema entscheiden muss, wird sicherlich die Patientenrecht-Richtlinie vom 9. März 2011 eine Rolle spielen, nach der ausdrücklich Rezepte aus allen EU-Mitgliedstaaten in der gesamten Euro­päischen Union anerkannt werden müssen. Möglicherweise könnte das geplante einheitliche grenzüberschreitende EU-Verschreibungs­muster hier Prüfungs­sicherheit schaf­fen. Bis dahin ist öffentlichen Apotheken ggf. die Abstimmung mit der örtlichen Apothekenaufsicht zu empfehlen.

Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2012; 37(06):4-4