Dr. Christine Ahlheim
Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling rief beim Apothekenrecht-Tag in Frankfurt Apotheker und andere Leistungserbringer dazu auf, den Krankenkassen, die sie immer wieder kriminalisierten, öffentlich entgegenzutreten. Die Kassen versuchten, sich zusätzliche Einnahmen zu verschaffen, indem sie suggerierten, dass es genügend Wirtschaftlichkeitsreserven im System gebe, wenn die Leistungserbringer nicht betrügen würden. Entsprechende Strafanzeigen gingen einher mit Pressemitteilungen, doch falls sie im Sande verliefen, schwiegen die Kassen.
Die GKV verfügt nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums über Reserven von 19,5 Mrd.€. So haben die Krankenkassen im vergangenen Jahr einen Überschuss von 4Mrd.€ erwirtschaftet und konnten damit ihre bereits vorhandenen Rücklagen auf 10Mrd.€ aufstocken. Hinzu kommen 9,5Mrd.€ aus dem Gesundheitsfonds, von denen allerdings rund 5Mrd.€ u.a. als Reserven gebunden sind.
Allmählich verdichten sich die Gerüchte, dass Aldi eine Versandapotheke plant: Jüngst berichtete das Manager Magazin, dass die Pläne für eine Internetapotheke im niederländischen Heerlen bereits weit fortgeschritten seien und diese demnächst ans Netz gehen solle.
Hatte man bislang den Eindruck, dass der Ärztemangel als willkommener Anlass für Honorarforderungen gesehen wurde, so hört man nun vom Bayerischen Hausärzteverband ganz neue Töne: Dieser fordert die Abschaffung des Numerus clausus beim Humanmedizinstudium, um „die unsinnige und elitäre Verknappung der Ausbildungsplätze für junge Menschen“ zu beenden.
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 155/11) hat die Anforderungen an die Darlegung eines Mangels bei einer Mietminderung konkretisiert. Danach hat der Mieter nur einen konkreten Sachmangel, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, vorzutragen. Das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung oder einen bestimmten Mietminderungsbetrag muss er hingegen nicht angeben. Auch die Vorlage eines „Protokolls“ bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen (im konkreten Fall Lärm und Schmutz) ist nicht erforderlich.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2012; 37(06):2-2