Prof. Dr. Reinhard Herzog
Zimmer ist nicht gleich Zimmer
Allerdings sollten die Angebote sehr genau gelesen werden. Insbesondere bei erheblichen Preisunterschieden für die Unterbringung in demselben Hotel ist das Augenmerk auf die Zimmerkategorie, die Verpflegungsleistungen und nicht zuletzt die ggf. anfallenden Nebenkosten zu richten. Nicht unbedingt selbstverständlich ist z.B., dass der Transfer vom Flughafen zum Hotel im Preis enthalten ist.
Bei der Buchung selbst empfiehlt sich eine peinlich genaue Prüfung: Nicht alle Systeme sind so ausgereift, dass offensichtliche Fehleingaben zu automatischen Rückfragen führen. Erfasst man z.B. als Reisebeginn den 10. Juni und wählt als Reiseende versehentlich den 17. August, wird dies als feste Buchung problemlos akzeptiert. Einige Portale übernehmen eingegebene Buchungsanfragen sogar ungewöhnlich schnell als verbindliche Reservierung, die etwa beim Buchkauf im Internet übliche „Zusammenfassung“ der Bestellung ist längst nicht überall selbstverständlich. Eine Korrektur ist nicht mehr möglich, vielmehr verlangen manche Portale überdurchschnittliche Stornierungskosten.
Individualreisen zunehmend beliebt
Stark an Bedeutung gewonnen haben mittlerweile auch Individualreisen, z.B. Städte- oder Rundreisen mit dem eigenen Pkw. Für die Hotelbuchung bietet sich die Website des jeweiligen Hotels bzw. der jeweiligen Hotelkette an, wobei man oft die Vorteile bestehender Kundenbindungsprogramme (z.B. Leaders Club der rund 500 Leading Hotels of the World) nutzen kann. Da immer häufiger auch eine „Bestpreis-Garantie“ abgegeben wird, erübrigen sich Preisvergleiche mit anderen Angeboten im Internet.
Alternativ wird der Reisende bei Buchungsportalen wie hrs fündig, Vergleichsportale wie trivago stellen überdies die Preise verschiedener Reiseveranstalter einander gegenüber. Auch hier gilt, stets nur Gleiches miteinander zu vergleichen. Handelt es sich bei einem Angebot um ein „No-Name-Zimmer“, während eine andere Offerte konkret z.B. eine Juniorsuite nennt, ist der Preis nicht mehr vergleichbar. Wissen muss man zudem, dass es selbst innerhalb einer Kategorie erhebliche Unterschiede geben kann.
Ohnehin lohnt es sich nach wie vor, in den Beschreibungen auch zwischen den Zeilen zu lesen. Üblich ist eine Art „Geheimsprache“, die es den Anbietern ermöglicht, die Objekte attraktiv zu präsentieren, ohne dabei die rechtlichen Aspekte aus dem Auge zu verlieren. Dies beginnt bei der Lagebeschreibung. Worte wie „aufstrebend“ oder „lebhaft“ signalisieren, dass hier möglicherweise noch gebaut wird. Aber auch das Gegenteil ist nicht immer positiv zu bewerten: „Ursprünglich“ oder „naturbelassen“ bedeutet, dass die Gemeinden vor Ort nicht allzu viel für ihre Gäste tun. Etwas anders ist es bei der Lagebeschreibung „ruhig“. Ein Reisender, der gerne abends an einem menschenleeren Strand sitzt und den Sternenhimmel genießt, wird eine „ruhige Lage“ begrüßen, wer jedoch auch einmal einen Stadtbummel machen möchte, für den kann die Entfernung zum nächsten Ort zum Problem werden. Zwischen den Zeilen lesen sollten Urlauber auch beim Hinweis auf die Flughafenentfernung: „Wenige Minuten Transfer“ kann bedeuten, dass das Hotel in der Einflugschneise des Flughafens liegt.
Vergleichbares gilt für die Hotelbeschreibungen: Hier sollte man stets bedenken, dass alle angebotenen Hotels „verkauft“ werden müssen, also auch die 1- oder 2-Sterne-Herbergen – zu entsprechend niedrigen Preisen. Ein Internetportal wird daher kaum von Hotels abraten, sondern durch relativ positive Formulierungen die Wahrheit umschreiben. Eine verkehrsgünstige Lage bedeutet ebenso wie der Begriff „Stadthotel“, dass mit Verkehrslärm zu rechnen ist. Ein „internationales Publikum“ lässt auf Massentourismus schließen. „Gemütlich“ und „beliebt bei Stammgästen“ kann möglicherweise auf eine etwas ältere Einrichtung hindeuten.
Vage Entfernungsangaben
Zu wahren Formulierungskünstlern werden manche Veranstalter, wenn es um die Entfernungen geht. „Direkt am Meer“ sagt etwa nichts darüber aus, ob das Meer auch zum Baden geeignet ist. Wird eine Entfernung – z.B. „200 Meter bis zum Meer“ – genannt, kann dies bedeuten, dass zuvor eine lebhafte Straße überquert werden muss oder das Hotel auf einer Klippe hoch über dem Meer liegt. Auch wenn der Strand „über Treppen erreichbar“ ist, sollten sich Urlauber auf einen längeren Weg einstellen.„Geeignet für Ausflüge in die Umgebung“ kann signalisieren, dass vor Ort wenig geboten wird. Informationen über die örtlichen Gegebenheiten liefert ein Blick z.B. in Google Maps: Insbesondere in Ländern, die bereits per Street View katalogisiert sind, kann man sich das Hotel und die Umgebung mittels Kamerafahrten ansehen und so eventuelle Schwachpunkte erkennen.
Interessante Formulierungen finden sich auch bei den Zimmerbeschreibungen: Ein „Zimmer zur Meerseite“ bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass der Meerblick durch ein größeres Haus verstellt ist. Hinweise auf eine „funktionelle Einrichtung“ oder – dies sollte selbstverständlich sein – „saubere Zimmer“ deuten darauf hin, dass sich außer einem einfachen Bett nicht viel im Raum befinden wird. Auch das „Upgrade bei Verfügbarkeit bei Ankunft“ bietet keinerlei Garantien, ebensowenig wie der Verweis darauf, dass „einige Zimmer“ z.B. mit Klimaanlage, Safe, Minibar o.ä. ausgestattet sind – schließlich sind drei Zimmer in einem 500-Betten-Haus auch schon „einige“. Gleiches gilt für den „beheizbaren Pool“ – der nicht beheizt sein muss. Im Übrigen sollte bei allen „Können“-Hinweisen (z.B. „Die Freizeiteinrichtungen des Nachbarhotels können mitbenutzt werden“) nach den Kosten gefragt werden.
Als absolute Warnsignale sollten Sie jede Form des direkten Hinweises verstehen: Sätze wie „In der Hochsaison kann es im Servicebereich zu Verzögerungen kommen“ deuten auf lange Wartezeiten beim Essen hin. Auch der „mögliche“ oder „gelegentliche Baulärm“ sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn hier ist mit einer Großbaustelle in der Nähe zu rechnen. Werden „Badeschuhe empfohlen“, ist der Strand meist steinig oder mit Korallen übersät.
Bewertungsportale geben Orientierung
Um solche Schwachpunkte zu finden, sollten vor jeder Reise Portale wie holidaycheck oder trivago zurate gezogen werden. Hier veröffentlichen Urlauber ihre Erfahrungen – und dies meist ohne werbewirksame Beschönigungen. Grundregel dabei: Je ausführlicher eine Beschreibung, umso zuverlässiger ist sie meist. Ein kurzer Verriss oder ein Drei-Zeilen-Lob deutet vielfach darauf hin, dass die Veröffentlichung lanciert wurde – bei Lob vom Hotel selbst, bei Kritik von Mitbewerbern des Hotels.
Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker 2012; 37(07):15-15